SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
13.03. Einstellung bei Verdachts der exhibitionistischen Handlungen
13.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verdachts der exhibitionistischen Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung
12.03.2025 – Einstellung bei Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
12.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
12.03.2025 – Einstellung bei Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
12.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
10.03.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie
10.03.2025
WO? Amtsgericht Nordhorn
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freiheit erhalten
Mandant war wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz einer erheblichen Vielzahl von Dateien konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt zahlreiche Strafmilderungsgründe herausarbeiten. Dadurch konnte die Freiheit des Mandanten erhalten bleiben und es verblieb bei einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.
10.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Übergriff
10.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Berlin
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden ein sexueller Übergriff und zwei sexuelle Belästigungen vorgeworfen. Er soll während eines After-Work-Treffens einer Mitarbeiterin an ihr Gesäß gegriffen und zwei weiteren Mitarbeiterinnen an den Haaren gezogen sowie an den Hals gegriffen haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Aussagen der Anzeigenerstatterinnen unglaubhaft waren und im Übrigen der Tatbestand jeweils nicht erfüllt ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
10.03.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
10.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
10.03.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
10.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Tübingen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
10.03.2025 – Einstellung bei Sexueller Missbrauch von Kindern
10.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
09.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie
09.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Besitzes bzw. sich Verschaffens von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde der Besitz bzw. das sich Verschaffen von Kinderpornografie vorgeworfen. Er soll über BingImage einen kinderpornografischen Inhalt hochgeladen haben, worauf das Bundeskriminalamt eine NCMEC-Meldung erhalten habe. Eine Durchsuchung bei unserem Mandanten ist ergebnislos verlaufen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant keine kinderpornographischen Inhalte ins Internet hochgeladen hat und auch nicht im Besitz solcher Inhalte war. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
07.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf der exhibitionistischen Handlungen
07.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Detmold
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde das Ausüben exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Gleich vier Mädchen sollen innerhalb eines kurzen Zeitraums ungewollt das Geschlechtsteil eines Mannes auf dem Schulweg gesehen haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig arbeitete heraus, dass die Zeugenaussagen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten begründeten und legte darüber hinaus dar, dass die durch die Zeuginnen beschriebene Person keine sexuelle Handlung ausgeführt hat. Wenn überhaupt hing die Sporthose versehentlich etwas zu weit unten. Vor allem ließ sich gut begründen, dass eine ganz andere Person als Täter in Betracht kommt. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






