SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

01.06.2025 – Kinderpornografie über „KiK“ versendet?

01.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Durch eine halbstaatliche amerikanische Organisation (NCMEC) wurde den Behörden mitgeteilt, dass er über den Messenger „KiK kinderpornografische Dateien hochgeladen und verschickt haben soll. Die IP-Adresse und die verknüpfte E-Mail-Adresse passten zwar zu unserem Mandanten, jedoch konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht in einem gut begründeten Antrag ausführen, dass allein diese Verknüpfung für einen hinreichenden Tatverdacht nicht genügt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

30.05.2025 – Nach dem Tatvorwurf der Vergewaltigung: Verfahren wegen Beleidigung und Bedrohung wird ohne Auflage eingestellt

30.05.2025

WO? Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung (im Ermittlungsverfahren), Beleidigung, Bedrohung
ERGEBNIS: Einstellung ohne Auflage

Der Mandant sah sich im Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf der Vergewaltigung konfrontiert. In einer umfangreichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrech Oliver Moro, diverse Konstanzbrüche in den Schilderungen der Zeugin, die fehlende Plausibilität des behaupteten Tatgeschehens sowie die fehlende Glaubwürdigkeit der Zeugen aufzeigen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation und stellte das Verfahren wegen Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Sie klagte den Mandanten jedoch noch wegen Bedrohung und Beleidigung am Amtsgericht an. In der anschließenden Hauptverhandlung regte Rechtsanwalt Moro in einem Rechtsgespräch zu Beginn des Prozesses an, das Verfahren ohne Auflage einzustellen. Das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft folgten dem Vorschlag und stellten das Verfahren ohne Auflage ein.

29.05.2025 – Verfahren wegen Besitz von Kinderpornografie: Bewährung trotz Vorstrafe und zweifacher Durchsuchung

29.05.2025

WO? Amtsgericht in Niedersachen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährungsstrafe

Dem vorbestraften Mandanten wurde laut Anklage zweifacher Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Bei dem Mandanten wurde bei einer ersten Wohnungsdurchsuchung kinder- und jugendpornografisches Material sichergestellt. In einer sodann einige Monate erneut durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurde wiederum illegales Material sichergestellt. Auf den jeweils sichergestellten Datenträgern konnte laut Auswertebericht auch entsprechende Material gefunden werden. Angesichts dieser Ausgangslage ging es für die Verteidigung darum, die Freiheit des Mandanten zu erhalten. Nach dem Verlesen einer ausführlichen Einlassung führten die Verfahrensbeteiligten, auf Anregung von Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, ein ausführliches Rechtsgespräch. Rechtsanwalt Moro wies insbesondere auf die in diesem Verfahren zugrunde zu legenden strafmilderdenden Aspekte hin. Insbesondere hatte der Mandant bereits eigeninitiativ einen Therapieplatz gefunden und eine beträchtliche Zahl an Therapiestunden durchgeführt. Das Gericht folgte der Anregung, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Die Verurteilung von knapp über einem Jahr Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des reumütigen Mandanten, der sich bereits auf dem richtigen Weg befindet, konnte erhalten werden.

28.05.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie

28.05.2025

WO? Amtsgericht Dülmen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung; Freiheit erhalten

Der Mandant wurde wegen Verbreitung und Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Dateien konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsründe in das Verfahren einbringen. Das Gericht sprach aufgrund dessen eine Bewährungsstrafe aus. Die Freiheit des Mandanten konnte erhalten bleiben.

25.05.2025 – Verfahren wegen Besitz von Kinderpornografie nach Rechtsgespräch einstellt

25.05.2025

WO? Amtsgericht in Niedersachen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz und Besitzverschaffen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung gegen Auflage Fortführung der Beratungsgespräche 

Dem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen Kinder- und Jugendpornografie besessen zu haben sowie anderen den Besitz verschafft zu haben. Es fand eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Mandanten statt. Auf den sichergestellten Datenträgern konnte laut Auswertebericht entsprechendes Material gefunden werden. Direkt zu Beginn der Hauptverhandlung regte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro an, das Verfahren gegen die Auflage, die bereits begonnenen Beratungsgespräche fortzuführen, einzustellen. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft folgten der Verteidigung. Der Mandant hatte sich bereits eigeninitiativ um Beratungsgespräche gekümmert. Alle Verfahrensbeteiligten waren sich einig, dass er sich bereits auf dem richtigen Weg befindet, den er nunmehr fortführt.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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