SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

02.04.2025 – Verfahren wegen Jugendpornografie – Verwarnung

02.04.2025

WO? Amtsgericht Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt

Fachanwalt für Strafrecht Moro verteidigte einen älteren Mandanten, der sich mit einer Anklage konfrontiert sah, in der ihm der Besitz von Jugendpornografie vorgeworfen wurde. Der Mandant war geständig. Die Verteidigung verlass am Anfang der Hauptverhandlung eine gemeinsam mit dem Mandanten erarbeitete Stellungnahme. In einem sodann von der Verteidigung initiierten Rechtsgespräch zwischen der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht betonte die Verteidigung  die geringe Bildintensität und die teilweise kaum mögliche Abgrenzbarkeit zur legalen Pornografie. Die Verfahrensbeteiligten kamen überein, dass eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ein tat- und schuldangemessenes Ergebnis darstellt.

27.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie

27.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Meese
DELIKT: Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf WhatsApp zwei kinderpornographische Sticker zugeschickt bekommen haben. Rechtsanwalt Meese konnte in einem gut begründeten Antrag rechtliche Zweifel an der angeblichen Tat herausarbeiten. Der Mandant hatte sich die Sticker nicht aktiv verschafft, und auch nicht gespeichert. Er hatte sie im Gegenteil nicht einmal wahrgenommen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

27.03.2025 – Einstellung bei sexueller Missbrauch eines Kindes

27.03.2025

WO? Landgericht Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Verurteilung in zwei Taten zu vier Jahren Freiheitsstrafe, Freispruch im Hinblick auf drei weitere Taten

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten sexuellen Missbrauch eines Kindes in fünf Fällen vor. In einer auf Freispruch ausgerichteten Verteidigung gelang es der Verteidigung, Zweifel an der Anklagehypothese zu säen. Das Mittel der Wahl waren hierbei insbesondere eine Vielzahl von Beweisanträgen. Auf diesem Wege gelang es, in über der Hälfte der angeklagten Taten einen Freispruch zu erzwingen. Die verbliebenen zwei Taten werden nun im Wege der Revision den Bundesgerichtshof beschäftigen.

26.03. Einschlägig vorbestraft – Bewährungsstrafe bei Vorwurf Kinderpornografie

26.03.2025

WO? Schöffengericht Uelzen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung

Die Ausgangssituation, in der sich der Mandant, den Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, in einer Hauptverhandlung am Schöffengericht Uelzen verteidigte, war schwierig: Der einschlägig vorbestrafte Mandant wurde erneut der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen. In einem Rechtsgespräch diskutierten Strafverteidiger Moro und das Gericht über die Möglichkeit einer bewährungsfähigen Freiheitsstrafe. Im Laufe der Hauptverhandlung konnte herausgearbeitet werden, dass der Mandant tatsächlich reumütig und einsichtig ist und bereits umfassende Therapiebemühungen unternommen hat. Zugleich spendete er an entsprechende gemeinnützige Einrichtungen. Im Ergebnis konnte die Freiheit des Mandanten erhalten werden. Das Gericht sprach ein Bewährungsurteil. Der Mandant war sehr erleichtert und kann nunmehr nach vorne blicken.

26.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie

26.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung pornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll in einem Online-Chat Nacktbilder an eine minderjährige Person gesendet haben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass bereits die Täterschaft nicht hinreichend wahrscheinlich war und zudem auch aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht bestand. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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