SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Freiheit erhalten bei Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern

Ergebnis: Bewährungsstrafe

Wo? Amtsgericht Dortmund

 

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten einen sexuellen Kindesmissbrauch sowie Missbrauch eines Patientenverhältnisses vor. In seiner Funktion als Physiotherapeut soll er die Füße eines Kindes liebkost und an sein Genital gehalten haben. Strafverteidiger Grabitz konnte ein psychiatrisches Gutachten vorlegen, wonach der sexuell noch sehr unerfahrene Mandant keineswegs pädophil veranlagt war, sondern an einem bis zu dem Vorfall unerkannten Fuß-Fetisch litt. Da der Mandant zudem ein ebenso glaubhaftes wie reumütiges Geständnis ablegte und sich bei der Familie des Kindes für seine Verfehlung entschuldigte, urteilte das Gericht eine am untersten Rande liegende Bewährungsstrafe aus. Das Urteil erwuchs noch im Gerichtssaal aufgrund beiderseitigen Rechtsmittelverzichts in Rechtskraft.

03.09.24-Freispruch für Arzt am Schöffengericht Schwelm bei Vorwurf sexuellen Übergriffs

03.09.2024

WO? Schöffengericht in Schwelm
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Freispruch

Strafverteidiger Dr. Hennig hat einen Arzt erfolgreich vor dem Schöffengericht in Schwelm verteidigt. Ihm wurde ein sexueller Übergriff während eines Notarzteinsatzes vorgeworfen. Dr. Hennig legte dar, dass die belastende Aussage unglaubhaft ist und im Kern durch ein Speichelgutachten widerlegt war. Die Staatsanwaltschaft hatte trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert. Das Gericht folgte Dr. Hennig in allen Punkten und sprach den Arzt frei. Die Approbation ist nun nicht mehr gefährdet.

Einstellung bei Tatverdacht Besitz von Kinderpornografischer Schriften u.a.

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Besitz von kinderpornografischer Schriften u.a.

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Münster

 

Die Rufnummer unseres Mandanten war in einer WhatsApp-Gruppe aufgetaucht, in der ein kinderpornografisches Bild kursiert hatte. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass die Täterschaft unseres zu den Vorwürfen schweigenden Mandanten nach Aktenlage alles andere als wahrscheinlich war. Ferner war mangels Durchsuchung weder der Besitz kinderpornographischer Dateien noch deren Verbreitung nachweisbar. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
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