SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
02.04.2025 – Verfahren wegen Jugendpornografie – Verwarnung
02.04.2025
WO? Amtsgericht Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Fachanwalt für Strafrecht Moro verteidigte einen älteren Mandanten, der sich mit einer Anklage konfrontiert sah, in der ihm der Besitz von Jugendpornografie vorgeworfen wurde. Der Mandant war geständig. Die Verteidigung verlass am Anfang der Hauptverhandlung eine gemeinsam mit dem Mandanten erarbeitete Stellungnahme. In einem sodann von der Verteidigung initiierten Rechtsgespräch zwischen der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht betonte die Verteidigung die geringe Bildintensität und die teilweise kaum mögliche Abgrenzbarkeit zur legalen Pornografie. Die Verfahrensbeteiligten kamen überein, dass eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ein tat- und schuldangemessenes Ergebnis darstellt.
28.03. Einstellung bei sexueller Belästigung
28.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
28.03. Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
28.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Berlin
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
27.03. Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
27.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
27.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie
27.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Meese
DELIKT: Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf WhatsApp zwei kinderpornographische Sticker zugeschickt bekommen haben. Rechtsanwalt Meese konnte in einem gut begründeten Antrag rechtliche Zweifel an der angeblichen Tat herausarbeiten. Der Mandant hatte sich die Sticker nicht aktiv verschafft, und auch nicht gespeichert. Er hatte sie im Gegenteil nicht einmal wahrgenommen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
27.03.2025 – Einstellung bei sexueller Missbrauch eines Kindes
27.03.2025
WO? Landgericht Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Verurteilung in zwei Taten zu vier Jahren Freiheitsstrafe, Freispruch im Hinblick auf drei weitere Taten
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten sexuellen Missbrauch eines Kindes in fünf Fällen vor. In einer auf Freispruch ausgerichteten Verteidigung gelang es der Verteidigung, Zweifel an der Anklagehypothese zu säen. Das Mittel der Wahl waren hierbei insbesondere eine Vielzahl von Beweisanträgen. Auf diesem Wege gelang es, in über der Hälfte der angeklagten Taten einen Freispruch zu erzwingen. Die verbliebenen zwei Taten werden nun im Wege der Revision den Bundesgerichtshof beschäftigen.
26.03. Einstellung bei Verdachts der Vergewaltigung
26.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Marburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdachts der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
26.03. Einschlägig vorbestraft – Bewährungsstrafe bei Vorwurf Kinderpornografie
26.03.2025
WO? Schöffengericht Uelzen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung
Die Ausgangssituation, in der sich der Mandant, den Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, in einer Hauptverhandlung am Schöffengericht Uelzen verteidigte, war schwierig: Der einschlägig vorbestrafte Mandant wurde erneut der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen. In einem Rechtsgespräch diskutierten Strafverteidiger Moro und das Gericht über die Möglichkeit einer bewährungsfähigen Freiheitsstrafe. Im Laufe der Hauptverhandlung konnte herausgearbeitet werden, dass der Mandant tatsächlich reumütig und einsichtig ist und bereits umfassende Therapiebemühungen unternommen hat. Zugleich spendete er an entsprechende gemeinnützige Einrichtungen. Im Ergebnis konnte die Freiheit des Mandanten erhalten werden. Das Gericht sprach ein Bewährungsurteil. Der Mandant war sehr erleichtert und kann nunmehr nach vorne blicken.
26.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie
26.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung pornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll in einem Online-Chat Nacktbilder an eine minderjährige Person gesendet haben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass bereits die Täterschaft nicht hinreichend wahrscheinlich war und zudem auch aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht bestand. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
26.03.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Schriften
26.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






