30.05.2025
WO? Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung (im Ermittlungsverfahren), Beleidigung, Bedrohung
ERGEBNIS: Einstellung ohne Auflage
Der Mandant sah sich im Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf der Vergewaltigung konfrontiert. In einer umfangreichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrech Oliver Moro, diverse Konstanzbrüche in den Schilderungen der Zeugin, die fehlende Plausibilität des behaupteten Tatgeschehens sowie die fehlende Glaubwürdigkeit der Zeugen aufzeigen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation und stellte das Verfahren wegen Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Sie klagte den Mandanten jedoch noch wegen Bedrohung und Beleidigung am Amtsgericht an. In der anschließenden Hauptverhandlung regte Rechtsanwalt Moro in einem Rechtsgespräch zu Beginn des Prozesses an, das Verfahren ohne Auflage einzustellen. Das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft folgten dem Vorschlag und stellten das Verfahren ohne Auflage ein.