01.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Durch eine halbstaatliche amerikanische Organisation (NCMEC) wurde den Behörden mitgeteilt, dass er über den Messenger „KiK kinderpornografische Dateien hochgeladen und verschickt haben soll. Die IP-Adresse und die verknüpfte E-Mail-Adresse passten zwar zu unserem Mandanten, jedoch konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht in einem gut begründeten Antrag ausführen, dass allein diese Verknüpfung für einen hinreichenden Tatverdacht nicht genügt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.