29.05.2025

WO? Amtsgericht in Niedersachen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährungsstrafe

Dem vorbestraften Mandanten wurde laut Anklage zweifacher Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Bei dem Mandanten wurde bei einer ersten Wohnungsdurchsuchung kinder- und jugendpornografisches Material sichergestellt. In einer sodann einige Monate erneut durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurde wiederum illegales Material sichergestellt. Auf den jeweils sichergestellten Datenträgern konnte laut Auswertebericht auch entsprechende Material gefunden werden. Angesichts dieser Ausgangslage ging es für die Verteidigung darum, die Freiheit des Mandanten zu erhalten. Nach dem Verlesen einer ausführlichen Einlassung führten die Verfahrensbeteiligten, auf Anregung von Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, ein ausführliches Rechtsgespräch. Rechtsanwalt Moro wies insbesondere auf die in diesem Verfahren zugrunde zu legenden strafmilderdenden Aspekte hin. Insbesondere hatte der Mandant bereits eigeninitiativ einen Therapieplatz gefunden und eine beträchtliche Zahl an Therapiestunden durchgeführt. Das Gericht folgte der Anregung, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Die Verurteilung von knapp über einem Jahr Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des reumütigen Mandanten, der sich bereits auf dem richtigen Weg befindet, konnte erhalten werden.