SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

28.04.2025 – Einstellung bei Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte

28.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Rostock
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Auf dem Smartphone des Mandanten wurden neben knapp 3.500 legalen pornographischen Bildern drei jugendpornographische Inhalte festgestellt. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass der Mandant keinen Vorsatz hatte. Bei einer stark überwiegenden Anzahl von legalen pornographischen Inhalten drängt sich auf, dass es sich bei den drei strafrechtlich relevanten Dateien um einen Fall des Beifangs handelt. Beim Download der legalen Inhalte werden dabei, ohne dass der Nutzer dies mitbekommt oder beabsichtigt, auch inkriminierte Inhalte auf das Smartphone heruntergeladen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

28.04.2025 – Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

28.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll sich mit einer Frau zu einem date verabredet haben, sie mehrmals angefasst und schließlich Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb die Voraussetzungen für eine Einstellung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts vorlagen. Es fehlte bereits an einem entgegenstehenden Willen der Frau. Vor allem aber wurde der Mandant mit einer anderen Person verwechselt, da die Angaben zum Täter zu uneindeutig waren. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

27.04.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung pornographischer Inhalte

27.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit konnte erhalten bleiben

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, drei Nacktbilder ungefragt an eine Frau versendet zu haben. Er habe sie mehrfach auf sozialen Netzwerken kontaktiert und ihr schließlich die Bilder ungefragt als selbstlöschende Nachrichten geschickt. Sie fertigte von diesen Screenshots an. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass bereits die Täterschaft unseres Mandanten zweifelhaft ist. Die verwendete Handynummer und der Chat konnten unserem Mandanten nicht eindeutig zugewiesen werden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

24.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Verdachts der Vergewaltigung

24.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Braunschweig
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdachts der Vergewaltigung und des sexuellen Übergriffs
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, in dem Kinderheim in der wohnt, weitere Bewohnerinnen vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussagen in Zweifel ziehen. Des Weiteren konnte er darlegen, dass der Tatbestand nicht erfüllt war. Der Staatsanwaltschaft Braunschweig blieb vor diesem Hintergrund nichts anderes übrig, als das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. 

23.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung, Besitz, Sich-Verschaffen, Abrufen von kinderpornographischen Inhalten

23.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Besitz, Sich-Verschaffen, Abrufen von kinderpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde Verbreitung und Besitz von kinderpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll entsprechende Bilder bewusst auf seinem Handy abgespeichert haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag rechtliche Zweifel an der angeblichen Tat herausarbeiten. Anhaltspunkte für eine Verbreitung lagen nicht vor. Zudem hatte der Mandant keinen Besitzwillen. Vielmehr handelte es sich bei den wenigen Dateien um zufälligen Beifang. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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