SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

24.06.2025 – Besitz kinderpornografischer Schriften – Führungszeugnis bleibt frei von Einträgen

24.06.2025

WO? Niedersächsisches Amtsgericht
WER? Defensio Strafverteidiger
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt

Defensio Strafverteidiger konnten in der Hauptverhandlung eines niedersächsischen Amtsgerichts einen Verteidigungserfolg erzielen. Bereits im Ermittlungsverfahren wurden seitens der Staatsanwaltschaft zahlreiche Vorwürfe, insbesondere der Vorwurf des Verbreitens kinderpornografischer Schriften, fallen gelassen. Hinsichtlich der übrigen Vorwürfe konnten in der Zwischenzeit zahlreiche neue Argumente für ein geringes Strafmaß geschaffen werden. Die Staatsanwaltschaft Hannover, die die Verfahren wegen inkriminierter Dateien landesweit führt, sperrte sich zwar gegen eine Einstellung des Verfahrens. Dennoch konnte ein äußerst positives Ergebnis erzielt werden: Verwarnung mit Strafvorbehalt – umgangssprachlich eine Geldstrafe auf Bewährung. Dies ist die mildeste denkbare Sanktion im Falle eines Schuldspruchs und wird insbesondere nicht im Führungszeugnis aufgenommen.

23.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Drittbesitzverschaffung von Kinderpornografie

23.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Bild mit kinderpornografischem Inhalt auf Facebook hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht mangels suffizienter Ermittlungen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Mandanten bestehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

22.06.2025 – Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen gegen Entgelt

22.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: sexueller Missbrauch einer Jugendlichen gegen Entgelt
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen sexuellen Kontakt zu einer Minderjährigen gegen Entgelt gehabt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Bartsch darstellen, dass zunächst bereits Zweifel an einer Täterschaft unseres Mandanten bestanden. Darüber hinaus war das junge Alter der Belastungszeugin auch nicht erkennbar. So gab sie an, sie sei bereits über 18 Jahre. Auch anhand ihres weiteren Verhaltens und äußeren Erscheinungsbild, konnte diese Behauptung nicht als falsch erkannt werden. Selbst bei Wahrunterstellung handelte unser Mandant somit nicht vorsätzlich. Die Staatsanwaltschaft Dresden folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

21.06.2025 – Einstellung bei Drittbesitzverschaffung und Besitz von kinderpornografischen Inhalten

21.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Drittbesitzverschaffung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Drittbesitzverschaffung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Instagram kinderpornografische Inhalte hochgeladen und an einen anderen Instagram-Nutzer versendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der Vorwurf unbegründet ist, da die Zuordnung des Instagram Accounts zu dem Mandanten nicht bewiesen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.  

20.06.2025 – Einstellung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung

20.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Marburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Kollegin im Krankenhaus körperlich bedrängt und dadurch eine sexuelle Belästigung begangen zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig legte in seiner Schutzschrift dar, dass selbst bei Wahrunterstellung der Angaben der Belastungszeugin der Tatbestand nicht erfüllt war. Weder handelte es sich um eine Berührung in sexuell bestimmter Weise, noch hatte unser Mandant den Vorsatz, die Zeugin zu belästigen. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein.  

19.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung von Jugendpornografie

19.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei Bilder mit jugendpornografischem Inhalt via Snapchat verschickt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Neben erheblichen Zweifeln an der Täterschaft des Mandanten schied ein solcher auch aus rechtlichen Gründen aus. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

18.06.2025 – Erhalt der Freiheit beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen

18.06.2025

WO? Amtsgericht Lübeck
WER? Rechtsanwalt Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
ERGEBNIS: Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ausgesetzt zur Bewährung

Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Er soll seine Tochter mit der Hand im Intimbereich berührt haben. Strafverteidiger Bartsch gelang es mit bereits im Vorfeld der Verhandlung die Weichen für eine erfolgreiche Strafmaßverteidigung zu stellen. In der Verhandlung konnten sodann zahlreiche Strafmilderungsgründe herausgearbeitet werden, welche die Staatsanwaltschaft derart überzeugten, dass der Sitzungsvertreter im Plädoyer offen zu erkennen gab, er habe seine Vorüberlegungen nochmal überdacht. Auch das Gericht nahm die Umstände zur Kenntnis und betonte deren Wichtigkeit im Hinblick auf das Strafmaß. Im Ergebnis konnte die Freiheit des Mandanten gewahrt bleiben.

17.06.2025 – Einstellung beim Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

17.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Seine Stieftochter habe über Jahre seinen Penis in den Mund nehmen und ihn mit der Hand befriedigen müssen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Aussage des Kindes nach aussagepsychologischen Grundsätzen unglaubhaft ist und auf sogenannten Scheinerinnerungen beruht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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