18.06.2025
WO? Amtsgericht Lübeck
WER? Rechtsanwalt Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
ERGEBNIS: Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ausgesetzt zur Bewährung
Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Er soll seine Tochter mit der Hand im Intimbereich berührt haben. Strafverteidiger Bartsch gelang es mit bereits im Vorfeld der Verhandlung die Weichen für eine erfolgreiche Strafmaßverteidigung zu stellen. In der Verhandlung konnten sodann zahlreiche Strafmilderungsgründe herausgearbeitet werden, welche die Staatsanwaltschaft derart überzeugten, dass der Sitzungsvertreter im Plädoyer offen zu erkennen gab, er habe seine Vorüberlegungen nochmal überdacht. Auch das Gericht nahm die Umstände zur Kenntnis und betonte deren Wichtigkeit im Hinblick auf das Strafmaß. Im Ergebnis konnte die Freiheit des Mandanten gewahrt bleiben.