22.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: sexueller Missbrauch einer Jugendlichen gegen Entgelt
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen sexuellen Kontakt zu einer Minderjährigen gegen Entgelt gehabt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Bartsch darstellen, dass zunächst bereits Zweifel an einer Täterschaft unseres Mandanten bestanden. Darüber hinaus war das junge Alter der Belastungszeugin auch nicht erkennbar. So gab sie an, sie sei bereits über 18 Jahre. Auch anhand ihres weiteren Verhaltens und äußeren Erscheinungsbild, konnte diese Behauptung nicht als falsch erkannt werden. Selbst bei Wahrunterstellung handelte unser Mandant somit nicht vorsätzlich. Die Staatsanwaltschaft Dresden folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.