17.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Seine Stieftochter habe über Jahre seinen Penis in den Mund nehmen und ihn mit der Hand befriedigen müssen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Aussage des Kindes nach aussagepsychologischen Grundsätzen unglaubhaft ist und auf sogenannten Scheinerinnerungen beruht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.