Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben
SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
13.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlung und Erregung öffentlichen Ärgernisses
13.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Exhibitionismus und der Erregung öffentlichen Ärgernisses
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Parkbank onaniert und dadurch eine Passantin belästigt zu haben. Trotz Zeugen, einem Bildbericht und einer geständigen Einlassung des Mandanten gegenüber der Polizei konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass das Verhalten unseres Mandanten aus rechtlichen Gründen nicht strafbar war. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb das Verfahren antragsgemäß ein.
12.10.2025 Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung
12.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte besessen und diese auf einem Internetportal geteilt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hannover konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz darlegen, dass eine Einstellung aus Opportunitätsgründen angezeigt war. Der heranwachsende Mandant stand aufgrund einer Intelligenzminderung in der Entwicklung einem Jugendlichen gleich, sodass die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes zur Anwendung kommen mussten. Da sich der Mandant umfangreich mit dem Vorwurf auseinandergesetzt hatte, wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt. Unserem Mandanten blieben somit eine Hauptverhandlung sowie eine Eintragung in das Bundeszentralregister erspart.
11.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Besitzes und Erwerbs kinderpornografischer Inhalte
11.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Besitzes und des Erwerbs kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, über Snapchat ein kinderpornografisches Video versandt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Wuppertal konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus verschiedenen Gründen nicht besteht. Schon die Täterschaft unseres Mandanten konnte nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden. Zudem wurden bei einer Durchsuchung des Handys unseres Mandanten keine strafrechtlich relevanten Dateien aufgefunden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
10.10.2025 Einstellung bei Vorwurf exhibitionistische Handlungen
10.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung
10.10.2025 Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung
10.10.2025
WO? Landgericht Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Geldstrafe
Strafverteidiger Ippolito konnte in einem mehrtägigen Prozess in einer Aussage gegen Aussage Konstellation das Landgericht Frankfurt am Main davon überzeugen, dass begründete Zweifel am angeklagten Vorwurf der Vergewaltigung bestehen. In einem Rechtsgespräch konnte die Verteidigung die Verfahrensbeteiligten von einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage überzeugen. Ergebnis: Einstellung. Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht.
09.10.2025 Einstellung beim Verdacht sexueller Missbrauch von Kindern
09.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll seine leibliche Tochter an der Brust und im Intimbereich angefasst haben. Ferner habe sie ihn oral und mit der Hand befriedigen müssen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Ermittlungsergebnisse kein konkretisierbares Tatgeschehen hergeben und die Aussage der Tochter unglaubhaft ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
08.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
08.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine Exfreundin mit Fake-Profilen unter falschem Namen genötigt haben, Nacktbilder von sich an ihn zu senden. Er soll damit gedroht haben, sonst andere Nacktfotos von ihr zu veröffentlichen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem ausführlichen Antrag darlegen, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Mandant hinter den Profilen steckte. Nutzeranfragen bei den Social-Media-Plattformen liefen ist leere, genauso wie eine Überprüfung seines Mobiltelefons. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Bewertung an und stellte das Verfahren ein. Es gab keine Eintragung ins Führungszeugnis.
07.10.2025 Einstellung bei Verdachts des sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Erwerb und Besitz von jugendpornographischen Inhalten
07.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Erwerb und Besitz jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Tätigkeit bei der freiwilligen Jungendfeuerwehr andere Mitglieder sexuell missbraucht, sowie diese zu Übersendung von Nacktbildern aufgefordert zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass weder der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs noch der Vorwurf des Erwerbs und Besitzes jugendpornographischer Inhalte erhärtet werden konnte. Die Aussagen der Belastungszeugen waren vage und undetailliert und fußten offensichtlich in einem regen suggestiven Austausch innerhalb der Jugendgruppe. Die dadurch losgetretenen Gerüchte und Vorurteile entwickelten eine Eigendynamik, welche zu dem vorliegenden Ermittlungsverfahren geführt hatte. Dies musste auch die Staatsanwaltschaft Münster einsehen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
06.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs
06.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Arbeit als Erzieher in einer Kita ein dreijähriges Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Zum einen bestehen erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin. Zum anderen ergeben die Ermittlungsergebnisse kein hinreichend konkretisierbares Tatgeschehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
05.10.2025 Einstellung bei Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
05.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderpornographischer Inhalte ermittelt. Anlass der Ermittlungen war ein Hinweis ans BKA. Unser Mandant habe bei Snapchat kinderpornographisches Material versendet. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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