SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
23.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
23.07.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
ERGEBNIS: Einstellung
23.07.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung
23.07.2025
WO? Schöffengericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch
Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mandaten wegen Vergewaltigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte in dieser Aussage gegen Aussage Konstellation das Schöffengericht in Köln davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag des Strafverteidigers gefolgt: Freispruch. Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht.
22.07.2025 – Einstellung bei Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
22.07.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild erworben zu haben. Das Paket wurde am Flughafen von den zuständigen Zollbehörden untersucht und eine Sexpuppe sichergestellt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Täterschaft unseres Mandanten nicht bereits anhand der Adresse auf der Paketsendung begründet werden kann. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
22.07.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Belästigung
22.07.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
22.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
22.07.2025
WO? Amtsgericht Flensburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
22.07.2025 – Ermahnung beim Vorwurf der Drittbesitzverschaffung sowie des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
22.07.2025
WO? Amtsgericht Oldenburg in Holstein
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Drittbesitzverschaffung und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Ermahnung nach dem Jugendgerichtsgesetz
Unserem jugendlichen Mandanten wurde die wiederholte Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte sowie der Besitz solcher inkriminierten Dateien vorgeworfen. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter gelang es Strafverteidiger Bartsch die besondere Lebenssituation des Mandanten und damit auch zahlreiche Strafmilderungsgründe herauszuarbeiten. Nach der ausführlichen Darstellung der Besonderheiten, welche das Leben unseres Mandanten kennzeichnen, blieb es bei einer gerichtlichen Ermahnung. Weitere Konsequenzen konnten abgewendet werden.
22.07.2025 – Freispruch beim Vorwurf Kinderpornografie
22.07.2025
WO? Schöffengericht Rheine
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freispruch
Der Mandant wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie vor dem Schöffengericht Rheine angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte auf Basis einer technischen Argumentation das Gericht davon überzeugen, dass der Mandant die inkriminierten Dateien nicht willentlich auf seinem Smartphone gespeichert hatte. Damit konnte der erforderliche Besitzwille nicht nachgewiesen werden und das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung: Freispruch!
21.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
21.07.2025
WO? Amtsgericht Gießen
WER? Strafverteidigerin Diebel
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
19.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
19.07.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Dateien auf einem ihm seitens der Ermittlungsbehörden zugeordneten Dropbox-Account hochgeladen und besessen haben. Eine Sicherstellung seiner Datenträger erfolgte nicht. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten bestand. Allein der das Verfahren auslösende CyberTipline-Report des NCMEC war nicht geeignet, den Vorwurf des Besitzes jugendpornographischen Materials zu begründen. Trotz des Umstandes, dass der Dropbox-Account auf dem Namen unseres Mandanten lief, blieb ungeklärt, wer auf dieses Konto zugreifen konnte. Zudem standen rechtliche Erwägungen den Voraussetzungen einer Verfahrensfortführung im Wege. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
18.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
18.07.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





