SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

28.05.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie

28.05.2025

WO? Amtsgericht Dülmen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung; Freiheit erhalten

Der Mandant wurde wegen Verbreitung und Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Dateien konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsründe in das Verfahren einbringen. Das Gericht sprach aufgrund dessen eine Bewährungsstrafe aus. Die Freiheit des Mandanten konnte erhalten bleiben.

25.05.2025 – Verfahren wegen Besitz von Kinderpornografie nach Rechtsgespräch einstellt

25.05.2025

WO? Amtsgericht in Niedersachen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz und Besitzverschaffen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung gegen Auflage Fortführung der Beratungsgespräche 

Dem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen Kinder- und Jugendpornografie besessen zu haben sowie anderen den Besitz verschafft zu haben. Es fand eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Mandanten statt. Auf den sichergestellten Datenträgern konnte laut Auswertebericht entsprechendes Material gefunden werden. Direkt zu Beginn der Hauptverhandlung regte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro an, das Verfahren gegen die Auflage, die bereits begonnenen Beratungsgespräche fortzuführen, einzustellen. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft folgten der Verteidigung. Der Mandant hatte sich bereits eigeninitiativ um Beratungsgespräche gekümmert. Alle Verfahrensbeteiligten waren sich einig, dass er sich bereits auf dem richtigen Weg befindet, den er nunmehr fortführt.

14.05.2025 – Freispruch vor dem Jugendschöffengericht ​bei Vergewaltigung

14.05.2025

WO? Amtsgericht Münster (Jugendschöffengericht) 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten, einem Heranwachsenden, eine Vergewaltigung vor. In einer engagierten und akribisch vorbereiteten Befragung der Anzeigenerstatterin konnte Rechtsanwalt Grabitz herausarbeiten, dass die belastende Aussage in ihrem Kern unplausibel war und erhebliche Inkonstanzen zwischen vorherigen Äußerungen der Anzeigenerstatterin und ihrer Aussage in der Hauptverhandlung zu verzeichnen waren. Auch ein Motiv für eine mögliche Falschbelastung konnte plausibel dargelegt werden. Dies überzeugte das Gericht. Es sprach den Mandanten auf Antrag der Verteidigung frei. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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