SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
19.08.2025 – Einstellung bei Verdacht des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften
19.08.2025
WO? Amtsgericht Pinneberg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften vorgeworfen. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz den Fehlenden Besitzwillen unseres Mandanten darstellen. Dieser war Mitglied in einer Telegram-Gruppe in welcher vereinzelt inkriminierte Dateien versendet worden sind. Aufgrund der automatischen Download-Einstellungen des Messengerdienstes wurde eine geringe Anzahl inkriminierter Dateien im internen App-Speicher abgespeichert. Unser Mandant hatte von diesem Vorgang keine Kenntnis. Das Amtsgericht Pinneberg folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
19.08.2025 – Freispruch beim Vorwurf Sexuelle Belästigung
19.08.2025
WO? Amtsgericht Neuss
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Strafverteidiger Ippolito konnte in einem mehrtägigen Verfahren wegen des Tatvorwurfs der sexuellen Belästigung das Amtsgericht in Neuss davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Jedenfalls aber der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt gewesen ist. Das Gericht folgte den Ausführungen sowie dem Antrag der Verteidigung: Freispruch!
18.08.2025 – Bewährung bei Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie
18.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
17.08.2025 – Einstellung bei Verdachts der sexuellen Belästigung
17.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einer Bekannten im Rahmen eines gemeinsamen Treffens an die Brüste und in den Intimbereich gegriffen zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz die belastende Aussage der Anzeigenerstatterin angreifen. Diese war im Kern ihrer Vorwürfe widersprüchlich und unplausibel. Darüber hinaus bestand bei unserem Mandanten in keinem Zeitpunkt Belästigungsabsicht. Die Staatsanwaltschaft Bonn folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
16.08.2025 – Bewährung bei Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie
16.08.2025
WO? Schöffengericht Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
14.08.2025 – Bewährung bei Vorwurf Kinderpornografie
14.08.2025
WO? Schöffengericht Bremen
WER? Strafverteidiger Link
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung
Die Staatsanwaltschaft Bremen hatte den Mandanten wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte angeklagt. Trotz mehrerer tausend Dateien konnte Strafverteidiger Link in der Hauptverhandlung umfassenden strafmildernden Kontext präsentieren, insbesondere den Umstand, dass der vollumfänglich geständige Mandant bereits eine mehrjährige Therapie wahrnahm und sich aktiv und umfassend mit den Vorwürfen auseinandersetzte. Aufgrund einer darüber hinaus langen Verfahrensdauer verhängte das Gericht eine einjährige Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Freiheit des Mandanten konnte erhalten werden.
13.08.2025 – Einstellung beim Vorwurf Sexuelle Belästigung
13.08.2025
WO? Amtsgericht Darmstadt
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte den Mandanten wegen sexueller Belästigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es, Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage zu schüren, so dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden konnte. Hierdurch ist dem Mandanten ein weitere belastender Hauptverhandlungstag, an dem Zeugen vom Hörensagen hätten vernommen werden sollen, erspart geblieben. Ergebnis: Einstellung!
12.08.2025 – Bewährungsstrafe für Herstellung und Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte
12.08.2025
WO? Amtsgericht Bautzen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: § 184b StGB
ERGEBNIS: 1 Jahre drei Monate auf Bewährung
Die Staatsanwaltschaft hatte unserer Mandantin vorgeworfen, die Genitalien ihrer Kleinkinder fotografiert und über WhatsApp einem pädophilen Chatpartner zur Verfügung gestellt zu haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte hinsichtlich eines Großteils der in Rede stehenden Dateien herausarbeiten, dass es an dem Merkmal einer unnatürlich geschlechtsbetonten Darstellung fehlte. Im Übrigen verlas er ein mit der Mandantin vorbereitetes Geständnis, in welchem diese sich zu ihrem Fehlverhalten positionierte. Ferner sorgte er dafür, dass der inzwischen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Chatpartner als Entlastungszeuge in der Hauptverhandlung gehört wurde.
10.08.2025 – Einstellung bei Schwerer sexuelles Missbrauch von Kindern, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
10.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft München I
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Schwerer sexuelles Missbrauch von Kindern, Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde eine der schwere sexuelle Missbrauch von seiner einjährigen Patentochter, dessen Aufzeichnung und die Drittbesitzverschaffung der Aufnahmen vorgeworfen. Er soll die Aufnahmen einem Mitbeschuldigten gegen Geldzahlungen i.H.v. mehr als 100.000,00 EUR zur Verfügung gestellt haben. Der Anfangsverdacht stützte sich auf eine bloße Schlussfolgerung der Mutter des Kindes. Eine Überprüfung der Datenträger des Mandanten ergab keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es gänzlich an Anhaltspunkten für die Annahme des hinreichenden Tatverdachts fehlte und das Verfahren somit einzustellen war.
08.08.2025 – Einstellung bei Tatverdacht sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
08.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Regensburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





