14.08.2025

WO? Schöffengericht Bremen
WER? Strafverteidiger Link
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung

Die Staatsanwaltschaft Bremen hatte den Mandanten wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte angeklagt. Trotz mehrerer tausend Dateien konnte Strafverteidiger Link in der Hauptverhandlung umfassenden strafmildernden Kontext präsentieren, insbesondere den Umstand, dass der vollumfänglich geständige Mandant bereits eine mehrjährige Therapie wahrnahm und sich aktiv und umfassend mit den Vorwürfen auseinandersetzte. Aufgrund einer darüber hinaus langen Verfahrensdauer verhängte das Gericht eine einjährige Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Freiheit des Mandanten konnte erhalten werden.