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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

20.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

20.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hagen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ca. drei Jahre vor der Anzeigenerstattung ein damals neunjähriges Mädchen bei ihrer Fahrradprüfung zu einem unbestimmten Zeitpunkt an das Gesäß gefasst zu haben. Auch der Anzeigenerstatter, ihr Vater habe bereits seit zwei Jahren von dem angeblichen Vorfall gewusst. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hagen konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass die Aussage nicht glaubhaft ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

18.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

18.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten über eine Onlineplattform hochgeladen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dresden konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es bereits keinen hinreichenden Tatverdacht bezüglich der Täterschaft unseres Mandanten gibt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

16.11.2025 Einstellung beim Vorwurf des Besitzes und Sichverschaffens kinder- und jugendpornografischer Inhalte

16.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft München I
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Besitz und Sichverschaffen kinder– und jugendpornografischer Inhalte  
ERGEBNIS: Teilfreispruch

Unserem zur vermeintlichen Tatzeit 14-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen sich über WhatsApp von einer anderen Person kinder- und jugendpornographische Inhalte verschafft und diese besessen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft München I konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es war bereits nicht ersichtlich, dass der Mandant tatsächlich Teilnehmer des Chats gewesen ist. Jedenfalls wurde der Mandant Opfer eines manipulativen Vorgehens eines wegen Besitzes von kinderpornographischen Inhalten gesondert verfolgten Erwachsenen. Dieser gab sich in dem Chat als Jugendlicher aus und versuchte den Mandanten zum Übersenden von inkriminierten Dateien zu überzeugen. Unser Mandant ging bei den erhaltenen Dateien davon aus, diese zeigen seinen vermeintlich jugendlichen Chatpartner. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

14.11.2025 Einstellung bei sexueller Belästigung

14.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll über mehrere Tage hinweg die Zeugin wiederholt derart berührt haben, dass diese sich davon sexuell belästigt gefühlt habe. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass weder die Berührungen bewiesen werden konnten noch, dass die Zeugin sich von eventuellen Berührungen in dem Moment belästigt gefühlt habe. Vielmehr habe der Mandant davon ausgehen können, dass das ganze Geschehen einvernehmlich ablief. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

11.11.2025 Einstellung bei Anklage mit über 3000 Kinderpornos

11.11.2025

WO? Amtsgericht Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat am Amtsgericht Kiel einen Mandanten verteidigt, dem der Besitz von über 3000 Kinderpornos vorgeworfen wurde. Was viele nicht wissen: Die meisten Menschen, die mit Kinderpornos in Kontakt kommen sind nicht pädophil und kommen vielfach unfreiwillig und über legalen Pornokonsum mit inkriminierten Dateien in Kontakt. Dr. Hennig konnte mittels technischer Analyse des Speicherorts darlegen, dass für den Großteil ein Besitzwille nicht nachzuweisen ist. Im Übrigen zeigte sich der Mandant einsichtig. So konnte eine Einstellung gegen Auflage erreicht werden. Dies ist bei dieser Bildanzahl in aller Regel nicht möglich. Es erfolgt keine Eintragung im Vorstrafenregister oder Führungszeugnis.

11.11.2025 Verfahrenseinstellung beim Vorwurf der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

11.11.2025

WO? Amtsgericht Cloppenburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Besonders brisant war, dass der Mandant bereits einschlägig vorbestraft war. Die Freiheit des Mandanten stand auf Messers Schneide. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte nicht nur den drohenden Bewährungswiderruf abwenden, sondern das aktuelle Verfahren sogar zur Einstellung bringen. Eine Verurteilung mit all ihren Folgen blieb unserem Mandanten erspart.

09.11.2025 Einstellung beim Vorwurf einer sexuellen Belästigung

09.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll während seiner Schicht als Pfleger in einem Krankenhaus eine Patientin unsittlich berührt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Missverständnis vorliegen musste. Die Anzeigenerstatterin hatte nach eigenen Angaben lediglich den Eindruck, sie sei unsittlich berührt worden. Eine Zeugin sprach lediglich von einem aufmunternden Streicheln über den Arm. Jedenfalls aber war unserem Mandanten kein Belästigungsvorsatz zu unterstellen. Alles sprach dafür, dass er die somnolente Anzeigenerstatterin lediglich zu einem Gespräch animieren wollte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

07.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinder- und jugenpornografischer Inhalte

07.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Video- und Bilddateien bei Dropbox hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht wegen des Besitzes kinderpornographischer Inhalte anzunehmen war. Im Hinblick auf die wenigen vorgefundenen jugendpornographischen Inhalte folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren nach Zahlung einer geringfügigen Geldauflage endgültig ein. Dem Mandanten ist so eine öffentliche Hauptverhandlung erspart geblieben. 

05.11.2025 Einstellung mangels Tatverdacht bei Vergewaltigungsvorwurf gegen Soldaten

05.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gegen den Willen der Anzeigenerstatterin mit seinem Glied in sie eingedrungen zu sein. Die beiden hatten sich bei der Anzeigenerstatterin zu Hause getroffen, wobei es zum Austausch gegenseitiger Intimitäten kam. Damit sei sie auch einverstanden gewesen, aber einen vaginalen Geschlechtsverkehr habe sie nicht gewollt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen sowie rechtlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische sowie rechtliche Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. Auch kann er weiter Soldat bleiben.

04.11.2025 Verwarnung bei Vorwurf schwerer sexueller Missbrauch

04.11.2025

WO? Amtsgericht (Jugendschöffengericht) in Norddeutschland
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Missbrauch
ERGEBNIS: Einstellung

Dem heranwachsenden Mandanten wurde sexueller Missbrauch vorgeworfen. Im Konkreten ging es unter anderem auch um mehrere Fälle des schweren Missbrauchs. In der Hauptverhandlung kamen die Verfahrensbeteiligten überein, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Die Verteidigung hat die persönliche Entwicklungssituation des Mandanten sowie die tatbezogenen Umstände  in einem Rechtsgespräch dargelegt. Das Gericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Moro, dass weder schädliche Neigungen noch eine besondere Schwere der Tat vorliegen. Auf dieser Grundlage hielt das Gericht eine Jugendstrafe nicht für veranlasst. Ebenso wurden Weisungen oder Auflagen oder andere Zuchtmittel als weder relevant noch erforderlich angesehen. Der Mandant wurde daher nach dem Jugendgerichtsgesetz lediglich verwarnt.

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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