22.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Vergewaltigung einer Freundin vorgeworfen. Während einer gemeinsamen Party, bei der viel Alkohol geflossen war, soll er seine Finger in ihre Vagina eingeführt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einvernehmlichen Sex handelte. Die Anzeigenerstatterin schien den Vorwurf im Nachhinein erhoben zu haben, weil sie sich vor ihren Freundinnen für das Stelldichein schämte. Dies überzeugte die Staatsanwaltschaft. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
