SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

08.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf Sexuelle Belästigung

08.07.2025

WO? Amtsgericht in einer Stadt im Sauerland
WER? Defensio Strafverteidiger
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Defensio Strafverteidiger konnten in einem ursprünglich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern geführten Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren eine teilweise Einstellung erreichen. „Übriggeblieben“ waren noch zwei Anklagepunkte, bei denen es um den Vorwurf der sexuellen Belästigung ging. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in einer Stadt im Sauerland konnte der Vorwurf wiederum noch mehr entkräftet werden, sodass das Verfahren schlussendlich gegen eine geringe Geldauflage eingestellt wurde. Keine Eintragung im Bundeszentralregister, keine Eintragung im Führungszeugnis.

04.07.2025 – Erhalt der Freiheit beim Vorwurf der Drittbesitzverschaffung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

04.07.2025

WO? Amtsgericht Hamburg-Barmbek
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Drittbesitzverschaffung und Besitz kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: 8 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung

Unserem Mandanten wurde die Drittbesitzverschaffung eines kinderpornographischen Inhalts sowie der Besitz weiterer kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Trotz der Umstände gelang es Strafverteidiger Bartsch schon im Rahmen der Vorbereitung die Weichen für ein positives Ergebnis zu stellen. Mit Hilfe einer Einlassung und vorab erarbeiteten Fragen für die Beweisaufnahme konnten die persönlichen Hintergründe sowie weitere Strafmilderungsgründe hervorgehoben werden. Angesichts dieser Aspekte konnte die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und die Freiheit des Mandanten gewahrt werden.

01.07.2025 – Einstellung beim Vorwurf Sexuelle Belästigung

01.07.2025

WO? Amtsgericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mandanten wegen sexueller Belästigung angeklagt. Er soll einer Arbeitskollegin mehrfach an die Brüste gefasst und ihr einen Kuss gegeben haben. Strafverteidiger Ippolito konnte in dieser Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hinreichende Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage schüren, weshalb Staatsanwaltschaft und Gericht einen Fortsetzungstermin ansetzen wollten, um Zeugen vom Hörensagen zu vernehmen. Strafverteidiger Ippolito konnte dem Mandanten und seiner Familie allerdings einen weiteren belastenden Hauptverhandlungstermin ersparen. Denn er überzeugt Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens – ohne Geldauflage. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens.

30.06.2025 – Einstellung bei sexueller Belästigung

30.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einer Frau während eines Whirlpoolbesuchs gegen ihren Willen an Oberschenkel, Hüfte und Rücken gefasst zu haben.  Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro zunächst die Täterschaft unseres Mandanten in Zweifel ziehen. Darüber hinaus waren die Aussagen der Anzeigeerstatterin und Zeugen unglaubhaft. Es war deutlich, dass sich diese im Vorhinein abgesprochen hatten, um einen übereinstimmenden Sachverhalt wiedergeben zu können. Die Staatsanwaltschaft Hamburg folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

29.06.2025 – Einstellung bei Verdacht der Vergewaltigung

29.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Ein Flirt in einer Diskothek läuft etwas aus dem Ruder und nun soll mein Mandant angeblich eine Frau vergewaltigt haben. Nachdem sie zunächst zu viert auf der Tanzfläche „rumknutschten“, ging die Anzeigenerstatterin gemeinsam mit meinem Mandanten und einem weiteren Mann auf die Herrentoilette. In einer Kabine kam es dort zu einvernehmlichen Oralverkehr. Anschließend behauptet die Anzeigenerstatterin, sie sei vergewaltigt worden. In einer gut begründeten Schutzschrift wurde dargelegt, dass der Anzeigenerstatterin das Geschehen lediglich vor ihren Freundinnen peinlich war und sie sich somit aus Schamgefühl zu einer solch schlimmen Behauptung hinreißen ließ, um den Vorfall zu rechtfertigen.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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