SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

17.08.2025 – Einstellung bei Verdachts der sexuellen Belästigung

17.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einer Bekannten im Rahmen eines gemeinsamen Treffens an die Brüste und in den Intimbereich gegriffen zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz die belastende Aussage der Anzeigenerstatterin angreifen. Diese war im Kern ihrer Vorwürfe widersprüchlich und unplausibel. Darüber hinaus bestand bei unserem Mandanten in keinem Zeitpunkt Belästigungsabsicht. Die Staatsanwaltschaft Bonn folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

14.08.2025 – Bewährung bei Vorwurf Kinderpornografie

14.08.2025

WO? Schöffengericht Bremen
WER? Strafverteidiger Link
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung

Die Staatsanwaltschaft Bremen hatte den Mandanten wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte angeklagt. Trotz mehrerer tausend Dateien konnte Strafverteidiger Link in der Hauptverhandlung umfassenden strafmildernden Kontext präsentieren, insbesondere den Umstand, dass der vollumfänglich geständige Mandant bereits eine mehrjährige Therapie wahrnahm und sich aktiv und umfassend mit den Vorwürfen auseinandersetzte. Aufgrund einer darüber hinaus langen Verfahrensdauer verhängte das Gericht eine einjährige Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Freiheit des Mandanten konnte erhalten werden.

13.08.2025 – Einstellung beim Vorwurf Sexuelle Belästigung

13.08.2025

WO? Amtsgericht Darmstadt
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte den Mandanten wegen sexueller Belästigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es, Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage zu schüren, so dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden konnte. Hierdurch ist dem Mandanten ein weitere belastender Hauptverhandlungstag, an dem Zeugen vom Hörensagen hätten vernommen werden sollen, erspart geblieben. Ergebnis: Einstellung!

12.08.2025 – Bewährungsstrafe für Herstellung und Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte

12.08.2025

WO? Amtsgericht Bautzen 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: § 184b StGB 
ERGEBNIS: 1 Jahre drei Monate auf Bewährung 

Die Staatsanwaltschaft hatte unserer Mandantin vorgeworfen, die Genitalien ihrer Kleinkinder fotografiert und über WhatsApp einem pädophilen Chatpartner zur Verfügung gestellt zu haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte hinsichtlich eines Großteils der in Rede stehenden Dateien herausarbeiten, dass es an dem Merkmal einer unnatürlich geschlechtsbetonten Darstellung fehlte. Im Übrigen verlas er ein mit der Mandantin vorbereitetes Geständnis, in welchem diese sich zu ihrem Fehlverhalten positionierte. Ferner sorgte er dafür, dass der inzwischen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Chatpartner als Entlastungszeuge in der Hauptverhandlung gehört wurde.

10.08.2025 – Einstellung bei Schwerer sexuelles Missbrauch von Kindern, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

10.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft München I
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Schwerer sexuelles Missbrauch von Kindern, Verbreitung kinderpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde eine der schwere sexuelle Missbrauch von seiner einjährigen Patentochter, dessen Aufzeichnung und die Drittbesitzverschaffung der Aufnahmen vorgeworfen. Er soll die Aufnahmen einem Mitbeschuldigten gegen Geldzahlungen i.H.v. mehr als 100.000,00 EUR zur Verfügung gestellt haben. Der Anfangsverdacht stützte sich auf eine bloße Schlussfolgerung der Mutter des Kindes. Eine Überprüfung der Datenträger des Mandanten ergab keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es gänzlich an Anhaltspunkten für die Annahme des hinreichenden Tatverdachts fehlte und das Verfahren somit einzustellen war 

07.08.2025 – Bewährung bei Vorwurf Kinder- und Jugendpornografie

07.08.2025

WO? Amtsgericht Münster
WER? Strafverteidiger Link
DELIKT: Kinder- und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Bewährung

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte den Mandanten wegen Besitzes kinder- bzw. jugendpornografischer Inhalte angeklagt. Eine längere Verfahrensdauer, die technische Unerfahrenheit und Erkrankung des Mandanten sowie eine im Verhältnis geringe Menge inkriminierter Inhalte konnte Strafverteidiger Link als strafmildernde Gründe herausarbeiten. Die vom Gericht ausgeurteilte Freiheitsstrafe blieb deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten.

06.08.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung

06.08.2025

WO? Schöffengericht Mühlhausen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Der Mandant wurde vor dem Schöffengericht in Mühlhausen wegen Vergewaltigung angeklagt. In dieser Aussage gegen Aussage Konstellation konnte Strafverteidiger Ippolito das Schöffengericht davon überzeugen, dass vernünftige Zweifel an der Aussage der Belastungsaussage bestehen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine mehrjährige Haftstrafe, doch das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch!

05.08.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vornahme exhibitionistischer Handlungen

05.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, exhibitionistische Handlungen vorgenommen zu haben. Er soll sich wiederholt auf einem öffentlichen Parkplatz entblößt und sein Geschlechtsorgan so zwei Frauen gezeigt haben. Die Ermittlungsbehörden stützten den Tatvorwurf auf die Aussagen zweier Zeuginnen und eine durchgeführte Wahllichtbildvorlage. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig arbeitete heraus, dass die Zeugenaussagen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten begründeten. Nach Lage der Akten bestanden auch aus rechtlichen Gründen keinerlei Anhaltspunkte für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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