07.08.2025

WO? Amtsgericht Münster
WER? Strafverteidiger Link
DELIKT: Kinder- und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Bewährung

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte den Mandanten wegen Besitzes kinder- bzw. jugendpornografischer Inhalte angeklagt. Eine längere Verfahrensdauer, die technische Unerfahrenheit und Erkrankung des Mandanten sowie eine im Verhältnis geringe Menge inkriminierter Inhalte konnte Strafverteidiger Link als strafmildernde Gründe herausarbeiten. Die vom Gericht ausgeurteilte Freiheitsstrafe blieb deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten.