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Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
23.10.2024
23.10.2024
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
Einstellung beim Vorwurf Verbreitung und Besitz jugendpornografischer Schriften
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
Vorwurf: Verbreitung und der Besitz jugendpornografischer Schriften
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz jugendpornografischer Schriften vorgeworfen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass aufgrund der vollständigen Löschung der Dropbox kein Besitz an den inkriminierten Dateien besteht. Zudem konnte er überzeugend darlegen, dass das Hochladen der inkriminierten Dateien in die Dropbox ohne entsprechende Generierung und Versendung eines Zugriffslinks keine taugliche Tathandlung im Sinne des § 184c Abs.1 Nr.1 StGB darstellt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie
Strafverteidiger: Strafverteidiger Ippolito
Vorwurf: Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung
Wo? Amtsgericht Bochum
Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte den Mandanten wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Bilder konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsgründe in das Verfahren einführen – mit Erfolg: Das Gericht sprach eine Bewährungsstrafe auf. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten.
Einstellung beim Vorwurf der Besitzverschaffung von Kinderpornographie für einen anderen
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Drittbesitzverschaffung von Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung
Wo?Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein einzelnes kinderpornografisches Video über seinen Facebook-Account hochgeladen zu haben. Bei dieser Datei handelte sich jedoch lediglich um ein „Spaßvideo“. Mit einer überzeugenden Argumentation konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft nicht nur von der fehlenden Täterschaft unseres Mandanten überzeugen, sondern auch davon, dass es sich bei dem Video schon nicht um Kinderpornografie handelte. Das Verfahren wurde daraufhin antragsgemäß eingestellt.
Einstellung bei Verdacht des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte u.a.
Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf:Verdacht des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte u.a.
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Unserem Mandanten wurde u.a. das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er hatte auf einem Online-Chatportal mit anderen Nutzern u.a. über sexuelle Handlungen an Kindern gechattet. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass diese Gespräche nicht erlebnisbasiert waren, sondern reine Fiktion darstellten und den Tatbestand der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte bzw. des sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht erfüllt. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
Vorwurf: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte auf einem Chat-Portal erhalten und geteilt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht die gegenständlichen Vorwürfe der Verbreitung eines kinderpornografischen Inhalts in Zweifel ziehen und darlegen, dass eine Meldung aus einem Cybertipline Report ohne das Auffinden von inkriminierten Dateien nicht ausreichend für einen hinreichenden Tatverdacht ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung jugendpornographischer Schriften
Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Verdacht der Verbreitung jugendpornographischer Schriften
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Münster
Dem Mandanten wurde vorgeworfen bei einem Messenger-Dienst jugendpornographische Dateien verschickt zu haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz darlegen, dass aus tatsächlichen Gründen kein hinreichender Verdacht gegen den Mandanten bestand, da ihm die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
Vorwurf:Verdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Inhalte besessen und zwei Dateien mit jugendpornografischem Inhalt verschickt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Christian Albrecht die gegenständlichen Vorwürfe des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten in Zweifel ziehen und darlegen, dass unser Mandant keinen Besitzwillen, und bei den beiden versandten Dateien keinen Vorsatz bezüglich des minderjährigen Alters der Darsteller*innen hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Einstellung bei Anklagevorwurf von über 1200 Kinderpornos
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Besitz von Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung
Wo? Schöffengericht Bad Segeberg
Dem Mandanten wurde der Besitz von über 1200 kinderpornografischen Bildern in der Anklage der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Nach zwei Verhandlungstagen, Beweisanträgen und langer Diskussion konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig Gericht und Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Hauptdatenträger nicht dem Mandanten zuzuordnen ist und bei zwei weiteren Geräten die technischen Metadaten gegen einen Besitzwillen sprechen. Dem Mandanten, dem eine Haftstrafe drohte, ist nun jegliche Strafe und Eintragung im Bundeszentralregister und Führungszeugnis erspart geblieben. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer symbolischen Geldauflage eingestellt.
Einstellung bei Tatverdacht Besitz von Kinderpornografischer Schriften u.a.
Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Besitz von kinderpornografischer Schriften u.a.
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Münster
Die Rufnummer unseres Mandanten war in einer WhatsApp-Gruppe aufgetaucht, in der ein kinderpornografisches Bild kursiert hatte. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass die Täterschaft unseres zu den Vorwürfen schweigenden Mandanten nach Aktenlage alles andere als wahrscheinlich war. Ferner war mangels Durchsuchung weder der Besitz kinderpornographischer Dateien noch deren Verbreitung nachweisbar. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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