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Exzellenz & Expertise

Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.

AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

Einstellung bei Tatverdacht Besitz von Kinderpornografischer Schriften u.a.

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Besitz von kinderpornografischer Schriften u.a.

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Münster

 

Die Rufnummer unseres Mandanten war in einer WhatsApp-Gruppe aufgetaucht, in der ein kinderpornografisches Bild kursiert hatte. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass die Täterschaft unseres zu den Vorwürfen schweigenden Mandanten nach Aktenlage alles andere als wahrscheinlich war. Ferner war mangels Durchsuchung weder der Besitz kinderpornographischer Dateien noch deren Verbreitung nachweisbar. Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

Einstellung bei Vorwurf Verbreiten und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Verbreiten und Besitz kinderpornografischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover

 

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung sind nicht nur wenige kinder- und jugendpornographische Dateien als sog. „Thumbnail“- und Cachedateien gefunden worden. Gefunden wurde ein ganzes Sammelsurium an kommerzieller Pornographie. Mit einer überzeugenden Argumentation konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft von dem fehlenden Besitzwillen unseres Mandanten überzeugen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

Einstellung bei Vorwurf Kinderpornografie

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Besitz kinderpornografischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover

 

Dem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll in dem Cloud-Dienst „Google Drive“ ein kinderpornographisches Video hochgeladen haben. In der Schutzschrift konnte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig in einem gut begründeten Antrag anhand technischer Argumentation herausarbeiten, dass dem Mandanten hinsichtlich des auf seinem Gerät aufgefundenen Videos kein Besitzwille nachzuweisen ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Erwerb, Besitz, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Bremen

 

Unserem Mandanten wurde die Besitzverschaffung für andere von Kinderpornographie vorgeworfen. Er soll via Instagram ein Video mit kinderpornographischem Inhalt versendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf:Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover

 

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen. Er soll über einen Messenger Dienst kinderpornographisches Material versendet haben. Die Auswertung seiner technischen Geräte konnte diesen Vorwurf jedoch nicht bestätigen. Einziges Indiz der Staatsanwaltschaft war die ermittelte IP-Adresse, die unserem Mandanten zugeordnet werden konnte. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass allein die IP-Adresse keinen hinreichenden Tatverdacht begründen kann. Er legte anhand technischer Details dar, weshalb die fälschliche Zuordnung von IP-Adressen nicht auszuschließen sei. Zudem argumentierte er, dass selbst bei richtiger Zuordnung, eine IP-Adresse nur einem Gerät zugeordnet werden kann und nichts darüber aussagt, wer das Gerät tatsächlich bedient hat. Dem konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht entziehen und stellte das Verfahren ein. 

Anklage verhindert bei Vorwurf Verschaffung und Besitz von Kinderpornographie

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Verschaffen und Besitz von Kinderpornografie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Koblenz

 

Unserem Mandanten wurden die Verschaffung und der Besitz einer kinderpornographischen Datei vorgeworfen. Rechtsanwalt Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag und unter Darlegung der Gegebenheiten bei automatischer Dateispeicherung herausarbeiten, dass unser Mandant nicht schuldhaft handelte und keine Kenntnis vom Besitz einer solchen Datei hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

Einstellung bei Verdacht der Besitzverschaffung für andere von Kinderpornographie

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Besitzverschaffung für andere von Kinderpornographie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Koblenz

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines privaten Chats, kinderpornographische Inhalte übersendet zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Dr. Hennig darstellen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht gegeben war. Es war bereits nicht hinreichend nachweisbar, dass unser Mandant Absender, der im Rahmen des Chats geschriebenen Inhalte war. Zudem konnten die im Chat übersendeten Inhalte nicht wiederhergestellt werden, sodass nicht einmal feststand, dass es sich tatsächlich um inkriminierte Dateien handelte. Auch eine Durchsuchung bei unserem Mandanten hat nicht zum Auffinden solcher Inhalte geführt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz musste daher unserer Auffassung folgen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Verbreiten kinderpornografischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Bremen

 

Dem Mandanten wurde das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll im Juli 2019 einen kinderpornographischen Sticker in eine WhatsApp-Gruppe eingestellt haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Oliver Moro heraus, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Täterschaft des Mandanten vorlagen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag des Fachanwalts und stellte das Verfahren gegen den Mandanten ein.

Einstellung bei Besitz kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf: Besitz oder sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf

 

Dem Mandanten wird der Besitz oder das Sich-Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Der Tatvorwurf ergibt sich aus Durchsuchungsmaßnahmen bei einem gesondert verfolgten Beschuldigten, nach welchen der Mandant Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe sein soll, in welcher eine inkriminierte Datei geschickt wurde. In einem Antrag an die Staatsanwaltschaft wurde dargelegt, dass sich der hinreichende Tatverdacht mangels Vorliegens eines Besitzes oder Sich-Verschaffens kinderpornographischer Inhalte bei dem Mandanten nicht führen lässt.

Einstellung bei Vorwurf Verbreiten, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf:Verbreiten, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo?Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck 

 

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf Dropbox ein Video mit entsprechenden Inhalten hochgeladen haben. Anhand der Ermittlungsakte ließen sich keine Rückschlüsse auf unseren Mandanten als Accountinhaber oder Nutzer ziehen. Strafverteidiger Christian Albrecht, Fachanwalt für Strafrecht, konnte das Strafverfahren erfolgreich zur Einstellung bringen.

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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