Exzellenz & Expertise
Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.
Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
26.03.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Schriften
26.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
25.03. Bewährung bei Vorwurf schwerer sexueller Missbrauch u.a.
25.03.2025
WO? Landgericht Oldenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Schwerer Sexueller Missbrauch u.a.
ERGEBNIS: Bewährung
Dem Mandanten wurden vier Taten, u.a. schwerer sexueller Missbrauch, von zwei Zeuginnen vorgeworfen. In einem Rechtsgespräch am ersten von drei Prozesstagen erörterten die Verfahrensbeteiligten auf Initiative von Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe im bewährungsfähigen Bereich. In seinem Plädoyer verwies Oliver Moro auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falls. Die Staatsanwaltschaft wie auch die Nebenklagevertreterin verneinten das Vorliegen eines minder schweren Falls und beantragten eine Haftstrafe. Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung, nahm einen minder schweren Fall an und verurteilte den Mandanten zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Freiheit des sehr nervösen Mandanten konnte erhalten werden. Er ist sehr erleichtert.
24.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz jugendpornographischer Inhalte
24.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Besitz jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll einer anderen Person in einem privaten Chatverlauf davon berichtet haben, dass er Geschlechtsverkehr mit seiner minderjährigen Tochter gehabt habe. Darüberhinaus soll er im Besitz jugendpornographischen Inhalten gewesen sein. Der Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag darlegen, dass sich der Tatbestand des Missbrauchs von Schutzbefohlenen nicht erhärtet hat, da die Hauptzeugin die Vorwürfe verneint hat. Zudem ist der Besitz jugendpornographischer Inhalte nicht gegeben, weil auf subjektiver Ebene kein Besitzwille vorliegt. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
20.03.2025 – Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
20.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
19.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
19.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Bei einer Zusammenarbeit zwischen deutschen und US-amerikanischen Ermittlungsbehörden soll eine IP-Adresse ermittelt worden sein, von der unser Mandant, der die Unterstützung einer Jugendhilfe genießt, auf inkriminierte Dateien zugegriffen haben soll. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte herausarbeiten, dass kein Tatverdacht vorliegt, weil keinerlei inkriminierte Dateien auf dem bei einer Durchsuchung sichergestellten PC festgestellt werden konnten. Zudem hatten aufgrund der Eigenheit der Arbeitsweise einer Jugendhilfe eine Vielzahl von Personen Zugriffsmöglichkeiten auf die Verbindung.
19.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Versuch der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten
19.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Versuch der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
17.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern und Besitz kinderpornographischer Inhalte
17.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Dem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll sich in einem Chatroom über sexuelle Handlungen an Kindern ausgetauscht haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass dem Mandanten kein strafbares Verhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar war. Bei den im Chat beschriebenen Handlungen handelte es sich nicht um reale Geschehnisse, sondern um Fantasien. Der Austausch von sexuellen Fantasien ist nicht strafbar. Strafbare Dateien wurden bei dem Mandanten nicht gefunden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
14.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf des Besitzes von Jugendpornographischen Inhalten
14.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz von jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über die Internetplattform Snapchat einem anderen Nutzer ungefragt Bilder und Videos gegen Geld oder einen Amazon–Gutschein angeboten und sich als 16-jährige weibliche Person ausgegeben haben. Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant weder der Nutzer des Snapchat-Profils ist, noch dass Beweise für den Besitz solcher inkriminierten Dateien vorliegen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
10.03.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie
10.03.2025
WO? Amtsgericht Nordhorn
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freiheit erhalten
Mandant war wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz einer erheblichen Vielzahl von Dateien konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt zahlreiche Strafmilderungsgründe herausarbeiten. Dadurch konnte die Freiheit des Mandanten erhalten bleiben und es verblieb bei einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.
10.03.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
10.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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