02.04.2025

WO? Amtsgericht Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt

Fachanwalt für Strafrecht Moro verteidigte einen älteren Mandanten, der sich mit einer Anklage konfrontiert sah, in der ihm der Besitz von Jugendpornografie vorgeworfen wurde. Der Mandant war geständig. Die Verteidigung verlass am Anfang der Hauptverhandlung eine gemeinsam mit dem Mandanten erarbeitete Stellungnahme. In einem sodann von der Verteidigung initiierten Rechtsgespräch zwischen der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht betonte die Verteidigung  die geringe Bildintensität und die teilweise kaum mögliche Abgrenzbarkeit zur legalen Pornografie. Die Verfahrensbeteiligten kamen überein, dass eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ein tat- und schuldangemessenes Ergebnis darstellt.