AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

14.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreiten und Besitz kinderpornographischer Inhalte

14.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreiten und Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll kinderpornographische Inhalte auf seinem PC gehabt und diese über einen Messenger hochgeladen haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass für das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte keine Anhaltspunkte vorlagen. Zudem konnte er darlegen, dass eine Durchsuchung bei dem Mandanten rechtswidrig war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

13.01.2025 – Einstellung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung

13.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf dem Oktoberfest einen Jugendlichen von hinten angetanzt und ihm in den Schritt gegriffen zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in seiner Schutzschrift aufzeigen, dass gleich aus mehreren Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Bereits an seiner Täterschaft erschien mangels Personenbeschreibung durch die Zeugen zweifelhaft. Auf die Stellung eines Strafantrags war verzichtet worden. Da der Jugendliche die Annäherung auf der Tanzfläche außerdem zunächst geduldet hatte, fehlte es an einem Belästigungsvorsatz. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

13.01.2025 – Einstellung bei Vorwurf der Verbreitung jugendpornographischer Inhalte

13.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT:Verbreitung jugendpornographischer Inhalte u.a. 
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs derVerbreitung jugendpornographischer Inhalte u.a. ermittelt. Anlass der Ermittlungen waren Hinweise eines ausländischen Unternehmens dahingehend, dass unser Mandant eine inkriminierte Datei bei „Google Drive“ hochgeladen habe.In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren, da weder eine Täterschaft unseres Mandanten naheliegt, noch ein Verbreiten im Sinne der Norm aus Rechtsgründen erfüllt wäre. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.     

08.01.2025 – Einstellung bei Besitz kinderpornografischer Schriften und sexuelle Nötigung

08.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT:Besitz kinderpornografischer Schriften und sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischen Schriften und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Er soll über einen Messenger Dienst ein minderjähriges Mädchen unter Druck gesetzt haben, damit diese ihm ein pornografisches Video von sich schickt. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte mit einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Inhaber des fraglichen Accounts war. Zudem konnten im Rahmen einer Wohnungsdursuchung keine inkriminierenden Dateien bei unserem Mandanten gefunden werden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

07.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte

07.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über eine Internetplattform mehrere inkriminierte Dateien in das Internet hochgeladen haben. Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich jedoch Hinweise darauf, dass unser Mandant selbst Opfer krimineller Machenschaften geworden sein könnte. Eine bisher unbekannte Person hatte auf das Netzwerk unseres Mandanten zugegriffen und sich dessen IP-Adresse zu eigen gemacht. Unter Nutzung der IP-Adresse unseres Mandanten hat die unbekannte Person diverse Accounts auf einer Plattform erstellt und inkriminierte Dateien dort hochgeladen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant aufgrund der Umstände ersichtlich nicht der Täter sein konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.  

06-01-2025-Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie

06.01.2025

WO? Amtsgericht Saarlouis
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit erhalten

Die Mandanten wurde wegen Besitzes einer Vielzahl von Kinderpornografie und Jugendpornografie angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine mehrjährige Haftstrafe. Strafverteidiger Ippolito konnte aber aufgrund zahlreicher Strafmilderungsgründe das Gericht davon überzeugen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Damit konnte die Freiheit des Mandanten gewahrt werden.

06.01.2025 – Verdacht des Besitzes Kinderpornografischer Inhalte

06.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde der Verdacht des Besitzes und des Sich-Verschaffens kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er habe versucht eine Bitcoin-Überweisung an ein Wallet zu tätigen, welcher im Zusammenhang mit kinderpornographischen Material polizeilich bekannt sei. Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant nicht im Besitz kinderpornographischer Inhalte war. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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