AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

04.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz jugend- und kinderpornographischer Inhalte sowie Nötigung

04.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie u.a.
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz jugend- und kinderpornographischer Inhalte sowie Nötigung vorgeworfen. Er soll gegenüber Dritten geäußert haben, Kinder sexuell zu missbrauchen und im Besitz inkriminierter Dateien zu sein. Zudem soll er eine weitere Person genötigt haben, es zu unterlassen, die Polizei zu alarmieren. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant psychisch erkrankt ist und die Äußerungen im Zustand einer akuten Psychose getätigt hat. Die Ermittlungen konnten belegen, dass die vermeintlichen Taten nie tatsächlich, sondern lediglich im Kopf unseres Mandanten stattfanden. Der Besitz inkriminierter Dateien konnte ebenfalls nicht bestätigt werden. Hinsichtlich des Nötigungsvorwurfs konnte Rechtsanwalt Dr. Hennig überzeugend die Schuldunfähigkeit des Mandanten darlegen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Einstellung bei Besitz und Besitzverschaffen von Kinderpornografie

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Besitz und Besitzverschaffen von Kinderpornografie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Amtsgericht Hamburg-Barmbek

 

Der jugendliche Mandant hat eingeräumt eine Vielzahl von jugend- wie kinderpornographischen Bilddateien besessen zu haben und in 25 Fällen auch anderen Personen Besitz verschafft zu haben. Im Rahmen der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses konnte bei dem Mandanten kinderpornografisches Material gefunden werden. Nachdem die Verteidigung bereits die tatsächliche Lebenslage des Mandanten und seine positive Entwicklung seit der Durchsuchung skizzierte, verlass der Mandant seine Einlassung. Das Gericht stimmte der Auffassung der Verteidigung zu, dass das umfassende Geständnis Gewicht habe und auch das originär reumütige Verhalten des Mandanten besondere Umstände darstellen, die eine Verhängung von einer Jugendstrafe entbehrlich machen. Die Verfahrensbeteiligten kamen damit überein von einer Verurteilung abzusehen und das Verfahren vielmehr im Wege der Einstellung nach dem Jugendgerichtsgesetz zu beenden.

Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Kinderpornografie  

Ergebnis: Einstellung

Wo? Amtsgericht Lübeck

 

Nach zähen Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage überzeugen. Trotz des Besitzes von Kinderpornografie und der zunächst geäußerten Auffassung der Staatsanwaltschaft, eine Einstellung komme nicht in Betracht, konnte eine solche Einstellung am Ende erreicht werden. So gibt es keine „Vorstrafe“ und keine Eintragung im Führungszeugnis.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-ra-christian-albrecht
Telefon   Rückrufservice   Email Schreiben