AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

23.01.2025 – Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografischer Inhalte

23.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Dem Mandanten wurde die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll eine derartige Datei bei einem Filehosting-Dienst, auch Cloud Storage genannt hochgeladen haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Staatsanwaltschaft Lübeck davon überzeugen, dass sein Mandant nicht Inhaber des verwendeten Cloud Storage Accounts ist und nicht für das Hochladen der Datei verantwortlich war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren vollumfänglich ein. 

20.01.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt

20.01.2025

WO? Amtsgericht Herne
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit erhalten

Der Mandant war sowohl wegen Besitzes von Kinderpornografie als auch wegen sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt angeklagt. Trotz der Vielzahl der Bilder und Videos konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsgründe herausarbeiten. Die vom Gericht verhängte Strafe blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des Mandanten konnte so gewahrt werden.

19.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Verdachts des Besitzes oder sich Verschaffen von Kinderpornografie

19.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, sich Besitz von Kinderpornografie verschafft zu haben, bzw. diese zu besitzen. Er soll sich mit einer Chat-Partnerin über den sexuellen Missbrauch von Kindern ausgetauscht haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte diese überzeugt werden, dass der Chat nicht auf den Mandanten zurückzuführen ist. Zumal liegt gar kein inkriminiertes Material vor, weder in Form des Chats noch in Form von Bildmaterial. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

18.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Missbrauchs von Kindern und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte

18.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie 
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Messenger Snapchat ein zwölfjähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen aufgefordert zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte jedoch herausarbeiten, dass eine solche Handlung dem Mandanten nicht nachzuweisen ist. Ferner wurde dargelegt, dass der Besitz von inkriminierten Dateien mangels Besitzwillen zu verneinen ist. Dieser Ansicht folgte auch die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

17.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf eines sexuellen Übergriffs

17.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll seinen Kopf während einer Autofahrt auf der Schulter der Zeugin abgelegt, den Arm der Zeugin gestreichelt und einmal geküsst und ihr die Hand auf den Oberschenkel gelegt haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte jedoch in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die belastende Zeugenaussage nicht glaubhaft ist. Zudem handelte es sich bei den geschilderten Verhaltensweisen um sozialadäquate Handlungen, ohne einen sexuellen Bezug. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

15-01-2025-Einstellung bei Besitzverschaffen von Kinderpornografie

15.01.2025

WO? Amtsgericht Hamburg-Harburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitzverschaffen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Auf Basis einer ausführlichen, mit dem Mandanten vorbereiteten Einlassung führte Fachanwalt für Strafrecht Moro mit dem Gericht ein ausführliches Rechtsgespräch. Der Mandant räumte im Prozess ein, eine erhebliche Anzahl von jugend- wie kinderpornographischen Bilddateien (ca. 500) besessen und einige Dateien weitergeleitet zu haben. Strafverteidiger Moro konnte das Gericht und die Staatsanwältin überzeugen, dass angesichts der Besonderheiten des Falls eine Verhängung von Strafe entbehrlich ist. Zum einen handelte es sich zumeist um Vorschaubilder, sog. Thumbnails, und zum anderen organisierte sich der Mandant eigeninitiativ einen Platz in der Psychotherapie. Das Gericht verzichtete auf eine Geldauflage und verhängte alleinig eine Therapieauflage. Eine Eintragung im Führungszeugnis wie im Bundeszentralregister konnte verhindert werden.

15.01.2025 – Einstellung bei Verbreitung und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten

15.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung und Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über einen Instant-Messenger Teil eines Gruppenchats gewesen sein, in dem entsprechende Inhalte geteilt und verbreitet wurden. Mit einem ausführlichen und gut begründeten Antrag hat Fachanwalt Dr. Jonas Hennig herausgearbeitet, dass eine Verbreitung entsprechender Inhalte durch unseren Mandanten nicht nachweisbar ist. Zudem konnte dargelegt werden, dass der Mandant auch nicht im Besitz von kinder- oder jugendpornographischen Inhalten war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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