Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
23.01.2025 – Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografischer Inhalte
23.01.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Dem Mandanten wurde die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll eine derartige Datei bei einem Filehosting-Dienst, auch Cloud Storage genannt hochgeladen haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Staatsanwaltschaft Lübeck davon überzeugen, dass sein Mandant nicht Inhaber des verwendeten Cloud Storage Accounts ist und nicht für das Hochladen der Datei verantwortlich war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren vollumfänglich ein.
20.01.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
20.01.2025
WO? Amtsgericht Herne
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit erhalten
Der Mandant war sowohl wegen Besitzes von Kinderpornografie als auch wegen sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt angeklagt. Trotz der Vielzahl der Bilder und Videos konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsgründe herausarbeiten. Die vom Gericht verhängte Strafe blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des Mandanten konnte so gewahrt werden.
20.01.2025 – Einstellung bei Sexueller Missbrauch von Kindern
20.01.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
19.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Verdachts des Besitzes oder sich Verschaffen von Kinderpornografie
19.01.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, sich Besitz von Kinderpornografie verschafft zu haben, bzw. diese zu besitzen. Er soll sich mit einer Chat-Partnerin über den sexuellen Missbrauch von Kindern ausgetauscht haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte diese überzeugt werden, dass der Chat nicht auf den Mandanten zurückzuführen ist. Zumal liegt gar kein inkriminiertes Material vor, weder in Form des Chats noch in Form von Bildmaterial. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
18.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Missbrauchs von Kindern und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte
18.01.2025
WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Messenger Snapchat ein zwölfjähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen aufgefordert zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte jedoch herausarbeiten, dass eine solche Handlung dem Mandanten nicht nachzuweisen ist. Ferner wurde dargelegt, dass der Besitz von inkriminierten Dateien mangels Besitzwillen zu verneinen ist. Dieser Ansicht folgte auch die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
17.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf eines sexuellen Übergriffs
17.01.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll seinen Kopf während einer Autofahrt auf der Schulter der Zeugin abgelegt, den Arm der Zeugin gestreichelt und einmal geküsst und ihr die Hand auf den Oberschenkel gelegt haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte jedoch in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die belastende Zeugenaussage nicht glaubhaft ist. Zudem handelte es sich bei den geschilderten Verhaltensweisen um sozialadäquate Handlungen, ohne einen sexuellen Bezug. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
16.01.2025 – Einstellung bei Verbreitung pornografischer Inhalte
16.01.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
15-01-2025-Einstellung bei Besitzverschaffen von Kinderpornografie
15.01.2025
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitzverschaffen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Auf Basis einer ausführlichen, mit dem Mandanten vorbereiteten Einlassung führte Fachanwalt für Strafrecht Moro mit dem Gericht ein ausführliches Rechtsgespräch. Der Mandant räumte im Prozess ein, eine erhebliche Anzahl von jugend- wie kinderpornographischen Bilddateien (ca. 500) besessen und einige Dateien weitergeleitet zu haben. Strafverteidiger Moro konnte das Gericht und die Staatsanwältin überzeugen, dass angesichts der Besonderheiten des Falls eine Verhängung von Strafe entbehrlich ist. Zum einen handelte es sich zumeist um Vorschaubilder, sog. Thumbnails, und zum anderen organisierte sich der Mandant eigeninitiativ einen Platz in der Psychotherapie. Das Gericht verzichtete auf eine Geldauflage und verhängte alleinig eine Therapieauflage. Eine Eintragung im Führungszeugnis wie im Bundeszentralregister konnte verhindert werden.
15.01.2025 – Einstellung bei Verbreitung und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten
15.01.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung und Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über einen Instant-Messenger Teil eines Gruppenchats gewesen sein, in dem entsprechende Inhalte geteilt und verbreitet wurden. Mit einem ausführlichen und gut begründeten Antrag hat Fachanwalt Dr. Jonas Hennig herausgearbeitet, dass eine Verbreitung entsprechender Inhalte durch unseren Mandanten nicht nachweisbar ist. Zudem konnte dargelegt werden, dass der Mandant auch nicht im Besitz von kinder- oder jugendpornographischen Inhalten war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
14.01.2025 – Einstellung bei Verdachts des Herstellens jugendpornografischer Inhalte
14.01.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kassel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdachts des Herstellens jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





