AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

14.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf des Besitzes von Jugendpornographischen Inhalten

14.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz von jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über die Internetplattform Snapchat einem anderen Nutzer ungefragt Bilder und Videos gegen Geld oder einen AmazonGutschein angeboten und sich als 16-jährige weibliche Person ausgegeben haben. Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant weder der Nutzer des Snapchat-Profils ist, noch dass Beweise für den Besitz solcher inkriminierten Dateien vorliegen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.  

10.03.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie

10.03.2025

WO? Amtsgericht Nordhorn
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freiheit erhalten

Mandant war wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz einer erheblichen Vielzahl von Dateien konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt zahlreiche Strafmilderungsgründe herausarbeiten. Dadurch konnte die Freiheit des Mandanten erhalten bleiben und es verblieb bei einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

09.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie

09.03.2025

WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Besitzes bzw. sich Verschaffens von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde der Besitz bzw. das sich Verschaffen von Kinderpornografie vorgeworfen. Er soll über BingImage einen kinderpornografischen Inhalt hochgeladen haben, worauf das Bundeskriminalamt eine NCMEC-Meldung erhalten habe. Eine Durchsuchung bei unserem Mandanten ist ergebnislos verlaufen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant keine kinderpornographischen Inhalte ins Internet hochgeladen hat und auch nicht im Besitz solcher Inhalte war. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

27.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf Besitz von Kinderpornografie

27.02.2025

WO? Neustadt am Rübenberge
WER? Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig und Moro
DELIKT: Besitz Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig und Moro konnten in einem länger andauernden Verfahren herausarbeiten, dass keine pädophilen Neigungen beim Mandanten vorliegen und eine Einstellung durchsetzen. Das bedeutet: Keine Entlassung aus der Bundeswehr und keine Eintragung im Führungszeugnis. In einem ersten Anlauf 2024 konnte Dr. Hennig eine Aussetzung erreichen. Dies war wichtig, damit überhaupt eine Einstellung in Frage kommt. Damals war der Tatbestand des § 184 b StGB nämlich noch ein sog. Verbrechen. Bei solchen Tatbeständen ist jedoch eine Einstellung wegen geringe der Schuld oder gegen Auflage ausgeschlossen. So wurde die Gesetzesreform des § 184 b StGB abgewartet. Wenige Monate später wurde der Tatbestand zum Vergehen herabgestuft. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte sodann in der Hauptverhandlung im Jahr 2025 herausarbeiten, dass der Mandant im Rahmen von Recherchen zu legaler Pornografie unfreiwillig mit Kinderpornografie in Berührung gekommen ist und die Daten umgehend löschte. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht stimmten daraufhin der Einstellung des Verfahrens zu. Ohne hochspezialisierte Verteidigung wäre hier bereits 2024 ein existenzvernichtendes Urteil gefällt worden.

27.02.2025 – Freiheit erhalten bei Vorwurf Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften

27.02.2025

WO? Amtsgericht Erfurt
WER? Defensio Strafverteidiger
DELIKT: Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Freiheit erhalten

Defensio Strafverteidiger konnten trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen die Freiheit des Mandanten erhalten. Das Gericht konnte durch zahlreiche Strafmilderungsgründe überzeugt werden, dass eine Bewährungsstrafe ausreichend ist. Auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte hohe Geldauflage konnte deutlich reduziert werden.

26.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf inkriminierte Dateien bei Staatsanwaltschaft Itzehoe

26.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Dem Mandanten wurde das Verbreiten, der Erwerb und der Besitz eines jugendpornografischen Inhalts vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, kein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.   

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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