AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

22.04.2025 – Einstellung bei Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

22.04.2025

WO? Amtsgericht Ahlen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten die Verbreitung und den Besitz kinderpornographischer Inhalte vor. Strafverteidiger Christoph Grabitz hatte gemeinsam mit dem Mandanten eine umfassende geständige Einlassung vorbereitet. Darin ging er auf die schwierige Lebenslage ein, in der unser Mandant die ihm vorgeworfenen Taten begangen hatte und zeigte echte Reue. Bereits zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt hatte Herr Grabitz unserem Mandanten dabei unterstützt, sich therapeutische Hilfe zu besorgen. Die Früchte dieser Therapie wurden in der Hauptverhandlung präsentiert. All dies führte dazu, dass die Freiheit des Mandanten erhalten werden konnte.

15.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

15.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Nach einer Meldung des NCMEC soll ein Video eines Mädchens versendet worden sein. Hierzu wurde ein Account genutzt, der die damalige E-Mail-Adresse des Mandanten verwendete. Bei einer Durchsuchung wurden das Smartphone und das Notebook des Mandanten durch die Einsatzkräfte gesichtet. Strafverteidiger Bartsch konnte mittels ausführlicher Schutzschrift und akribischem Aktenstudium herausarbeiten, dass mangels Auffindens des verfahrensauslösenden Videos oder anderer pornographischer Inhalte auf dem Smartphone und dem Notebook des Mandanten kein hinreichender Verdacht besteht. Die Nutzung der E-Mail-Adresse des Mandanten kann dem Mandanten nicht zum Nachteil gereichen, weil der Nachrichtendienst bei der Registrierung die angegebenen Nutzerdaten nicht überprüft. Die Anmeldung mit dieser E-Mail-Adresse geschah aller Wahrscheinlichkeit durch unbefugte Dritte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

14.04.2025 – Einstellung bei Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte

14.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Verbreitung pornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über einen Kurznachrichtendienst ein Foto zur Einmalansicht eines erigierten Glieds an ein 12-jähriges Mädchen gesendet haben. Strafverteidiger Bartsch konnte herausarbeiten, dass der Mandant das Alter der Chatpartnerin nicht kannte. Zudem gab es im gesamten zur Akte gereichten Chatverlauf keinerlei Anzeichen dafür, dass überhaupt ein Foto versendet worden ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

08.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, der sexuellen Belästigung und der Vornahme exhibitionistischer Handlungen

08.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hanau 
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT:Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, eine sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Es soll ungefragt Bild- und Videodateien seines Genitals an eine Person unter 18 Jahren per Chat versendet und dieselbe Person bei einem Aufeinandertreffen ungebührlich am Gesäß berührt haben. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Die Ermittlungsbehörden stützten den Tatvorwurf maßgeblich auf eine unglaubhafte Aussage der Anzeigeerstatterin. Entsprechende Bild- und Videodateien konnten nicht präsentiert werden. Schließlich bestanden nach Lage der Akten schon aus rechtlichen Gründen keinerlei Anhaltspunkte für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

05.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Übersendens von „Dickpics“

05.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung pornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde das Verbreiten pornografischer Schriften vorgeworfen. Er soll unaufgefordert an einen anderen Mann mehrere „Dickpics“, also Fotos von seinen Geschlechtsteilen sowie von seinem Gesäß übersandt haben. Aufgrund dieser Behauptung wurde bereits im Vorfeld eine Hausdurchsuchung bei dem Mandanten angeordnet und dessen Handy beschlagnahmt. Rechtsanwalt Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein Nachweis dafür erbracht werden konnte, dass der Mandant überhaupt solche Fotos von sich gemacht und diese dann an den maßgeblich belastenden Zeugen unaufgefordert übersandt hat. Nachdem weder auf dem Handy des Mandanten noch auf dem des Zeugen entsprechende Bilder gefunden werden konnten, folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren ein.  

04.04.2025 – Über 120 Dateien Kinderpornografie – dennoch Einstellung

04.04.2025

WO? Amtsgericht Ahrensburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

In einem Verfahren am Amtsgericht Ahrensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die besondere Lage des Mandanten mittels einer gut vorbereiteten Erklärung des Mandanten in den Fokus rücken. Er konnte zum einen heraus arbeiten, dass der Mandant nicht pädophil ist, zum Anderen die tragischen Lebensumstände und den Hintergrund des Besitzvorwurfs verdeutlichen. In einem Rechtsgespräch forderte die Staatsanwaltschaft zunächst eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ausgesetzt zur Bewährung. Dr. Hennig konnte nach längerer, aber konstruktiver Diskussion Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung gegen eine moderate Auflage (6 Therapiegespräche und Zahlungsauflage an den Kinderschutzbund) überzeugen. Das Verfahren konnte somit ohne Eintragung im Führungszeugnis und Vorstrafenregister erfolgreich abgeschlossen werden. Das Ergebnis bewegt sich weit außerhalb dessen, was nach Aktenlage erwartbar war.

04.04.2025 – Einstellung bei Verbreiten und Besitz jugendpornographischer Inhalte

04.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreiten und Besitz jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Dateien auf einem ihm seitens der Ermittlungsbehörden zugeordneten Dropbox-Account hochgeladen haben. Im Rahmen der Auswertung der bei ihm sichergestellten Datenträger wurde kein inkriminiertes Material gefunden. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Allein der das Verfahrens auslösende CyberTipline-Report des NCMEC über den Upload einer entsprechenden Datei auf Dropbox ist – für sich – nicht geeignet, den Vorwurf des Verbreitens und des Besitzes jugendpornographischen Materials zu begründen. Auch der Umstand, dass unser Mandant sich in den Account über seinen Browser-Clienten irgendwann eingeloggt haben soll, begründet noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass auch nur er wirklichen Zugang zu dem Account hatte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Telefon   Rückrufservice   Email Schreiben