Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
14.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf des Besitzes von Jugendpornographischen Inhalten
14.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz von jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über die Internetplattform Snapchat einem anderen Nutzer ungefragt Bilder und Videos gegen Geld oder einen Amazon–Gutschein angeboten und sich als 16-jährige weibliche Person ausgegeben haben. Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant weder der Nutzer des Snapchat-Profils ist, noch dass Beweise für den Besitz solcher inkriminierten Dateien vorliegen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
10.03.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie
10.03.2025
WO? Amtsgericht Nordhorn
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freiheit erhalten
Mandant war wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz einer erheblichen Vielzahl von Dateien konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt zahlreiche Strafmilderungsgründe herausarbeiten. Dadurch konnte die Freiheit des Mandanten erhalten bleiben und es verblieb bei einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.
10.03.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
10.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
10.03.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
10.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Tübingen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
09.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie
09.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Besitzes bzw. sich Verschaffens von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde der Besitz bzw. das sich Verschaffen von Kinderpornografie vorgeworfen. Er soll über BingImage einen kinderpornografischen Inhalt hochgeladen haben, worauf das Bundeskriminalamt eine NCMEC-Meldung erhalten habe. Eine Durchsuchung bei unserem Mandanten ist ergebnislos verlaufen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant keine kinderpornographischen Inhalte ins Internet hochgeladen hat und auch nicht im Besitz solcher Inhalte war. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
03.03.2025 – Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
03.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
27.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf Besitz von Kinderpornografie
27.02.2025
WO? Neustadt am Rübenberge
WER? Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig und Moro
DELIKT: Besitz Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig und Moro konnten in einem länger andauernden Verfahren herausarbeiten, dass keine pädophilen Neigungen beim Mandanten vorliegen und eine Einstellung durchsetzen. Das bedeutet: Keine Entlassung aus der Bundeswehr und keine Eintragung im Führungszeugnis. In einem ersten Anlauf 2024 konnte Dr. Hennig eine Aussetzung erreichen. Dies war wichtig, damit überhaupt eine Einstellung in Frage kommt. Damals war der Tatbestand des § 184 b StGB nämlich noch ein sog. Verbrechen. Bei solchen Tatbeständen ist jedoch eine Einstellung wegen geringe der Schuld oder gegen Auflage ausgeschlossen. So wurde die Gesetzesreform des § 184 b StGB abgewartet. Wenige Monate später wurde der Tatbestand zum Vergehen herabgestuft. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte sodann in der Hauptverhandlung im Jahr 2025 herausarbeiten, dass der Mandant im Rahmen von Recherchen zu legaler Pornografie unfreiwillig mit Kinderpornografie in Berührung gekommen ist und die Daten umgehend löschte. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht stimmten daraufhin der Einstellung des Verfahrens zu. Ohne hochspezialisierte Verteidigung wäre hier bereits 2024 ein existenzvernichtendes Urteil gefällt worden.
27.02.2025 – Freiheit erhalten bei Vorwurf Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
27.02.2025
WO? Amtsgericht Erfurt
WER? Defensio Strafverteidiger
DELIKT: Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Freiheit erhalten
Defensio Strafverteidiger konnten trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen die Freiheit des Mandanten erhalten. Das Gericht konnte durch zahlreiche Strafmilderungsgründe überzeugt werden, dass eine Bewährungsstrafe ausreichend ist. Auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte hohe Geldauflage konnte deutlich reduziert werden.
27.02.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
27.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
26.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf inkriminierte Dateien bei Staatsanwaltschaft Itzehoe
26.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Dem Mandanten wurde das Verbreiten, der Erwerb und der Besitz eines jugendpornografischen Inhalts vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, kein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






