Erfahrene Strafverteidigung im Strafrecht und Sexualstrafrecht in Baden-Württemberg

Erfahrene Strafverteidigung im Strafrecht und Sexualstrafrecht in Baden-Württemberg

Strafverteidigung erfordert Kampfgeist und fachliche Exzellenz.

Jedes Mandat in Baden-Württemberg, ob kleines oder großes Verfahren, wird von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Strafverteidiger Prof. Dr. Gerhold persönlich betreut.

Damit stehen Ihnen zwei bundesweit renommierte und erfahrene Strafverteidiger mit Kampfgeist und Akribie zur Seite.

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Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

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Fachanwälte für Strafrecht

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Langjährige Erfahrung in allen Verfahrensstadien

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Polizeiliche Vorladung kann noch am selben Tag abgesagt werden

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Schnelle persönliche Termine

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Fachautoren und Fachdozenten Strafrecht

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Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung

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Spitzenbewertungen unserer Mandanten

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Fachanwälte für Strafrecht

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Langjährige Erfahrung in allen Verfahrensstadien

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Fachautoren und Fachdozenten Strafrecht

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Polizeiliche Vorladung kann noch am selben Tag abgesagt werden

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Schnelle persönliche Termine

Schneller persönlicher Termin

Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin für unsere Region in Baden-Württemberg

Stuttgart

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

Tel.: 0711 400 420 95

E-Mail: kanzlei.drhennig@ht-strafrecht.de

Villingen-Schwenningen

Niedere Straße 51
78050 Villingen-Schwenningen

Tel.: 07721 2040 707

E-Mail: kanzlei.drhennig@ht-strafrecht.de

Einstellung durchsetzen

Mit professioneller Strafverteidigung können wir in der großen Mehrzahl der Fälle bei frühzeitiger Mandatierung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Vorstrafe verhindern

Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es, eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister") und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.

Freiheit erhalten

Unser spezialisiertes Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.

Dr. Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Strafverteidiger

Kanzlei-Bewertungen
Ausgezeichnete Bewertungen für unsere
Anwälte für Strafrecht

Kanzlei-Bewertungen
Ausgezeichnete Bewertungen für unsere Anwälte für Strafrecht

Vertrauen, höchster Einsatz, fachliche Exzellenz sowie Unnachgiebigkeit und Akribie zahlen sich seit Jahren durch hervorragende Bewertungen unserer Mandanten aus. Überzeugen Sie sich selbst!

Bewertungen bei

www.anwalt.de

953 Bewertungen

Bewertungen bei

www.google.com

595 Bewertungen

Was Mandanten
über uns sagen

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Strafverteidiger

Ihr Recht, unser Einsatz: So gehen Sie im Falle einer Anklage vor

Ihr erster Schritt ist die Mandatierung eines versierten Fachanwalts im Strafrecht. Machen Sie keine Aussage, sondern holen Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht.

Unabhängig davon, wo Sie in Baden-Württemberg wohnen, steht Ihnen Dr. Hennig schnell – in aller Regel am Tag des Anrufs oder am Folgetag – in einem persönlichen und absolut vertraulichen Gespräch zur Seite. Unseren Mandanten bieten wir je nach Wunsch ein Telefongespräch, eine Video-Konferenz oder einen persönlichen Termin vor Ort an.

 

Auf diese Fachanwälte können Sie zählen: Ihre Strafverteidiger in Baden-Württemberg

Unsere Mandanten in Baden-Württemberg werden alle persönlich von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Strafverteidiger Prof. Dr. Gerhold vertreten. Beide sind bundesweit gefragte Experten insbesondere in den Gebieten Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht und der strafrechtlichen Revision. Aber auch in anderen Gebieten des Strafrechts stehen wir an Ihrer Seite.

Sobald die Ausgangssituation klar ist, schreiten wir zur Tat: Noch am selben Tag können wir Ihren Vernehmungstermin absagen, Ihre Verteidigung ankündigen und Akteneinsicht beantragen.

Das weitere Vorgehen kommt auf Ihren individuellen Fall an. Ihre Freiheit, Ihr Ruf und Ihr Führungszeugnis haben für uns immer höchste Priorität. Egal ob schuldig oder unschuldig. Wir erarbeiten mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die vor allem dieses Ziel verfolgt:

 

Unser Ziel, Ihr Vorteil: Anklage und öffentliches Verfahren verhindern

Der Schutz Ihrer Privatsphäre steht im Mittelpunkt unserer strafrechtlichen Tätigkeit, insbesondere im sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts. Durch gezielte und fundierte Anträge streben wir bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft an. Dadurch wird nicht nur eine öffentliche Hauptverhandlung, sondern auch eine Eintragung in das Zentralregister vermieden. Diese Strategie ist in den meisten Fällen erfolgreich.

Diese Bereiche des Strafrechts bilden wir in Baden-Württemberg ab

In allen Gebieten des Strafrechts stehen wir an Ihrer Seite:

Besonders bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen (z.B. Sexueller Übergriff oder Vergewaltigung) kommt es auf Erfahrung, Kampfgeist und Akribie an. Im Bereich Sexualstrafrecht sind wir bundesweit und in Baden-Württemberg mit Tatkraft und Expertise führend. So können wir z.B. auch beim Vorwurf Kinderpornografie vielfach eine belastende, öffentliche Hauptverhandlung verhindern.

 

Spezialisierte Verteidigung im Medizinstrafrecht in Baden-Württemberg

Auch bei medizinstrafrechtlichen Vorwürfen (z. B. fahrlässige Tötung oder Körperverletzung) können Sie auf unsere Expertise zählen.

Mittels aussagepsychologischer Analyse können wir in aller Regel von vornherein eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft erzeugen und so einen öffentlichen Strafprozess und eine Bestrafung verhindern.

Zeitnahe Termine möglich

Gern können Sie uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren

Das zeichnet die Strafverteidigung bei Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig aus

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung
  • Langjährige Erfahrung als Strafverteidiger bundesweit
  • Bundesweit gefragter Experte im Sexual- und Medizinstrafrecht
  • Dozent und Fachautor für Strafrecht seit 2010
  • Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
  • Kampfgeist, Vertraulichkeit, Akribie
  • FAO-Dozent (Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht) im Sexualstrafrecht
  • Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
  • Zweites Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) als Landesbester

Im Sexualstrafrecht wird Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig nicht nur von Mandanten, sondern häufig von Rechtsanwälten beauftragt oder empfohlen. Dr. Hennig ist zudem Fachanwaltsdozent für den Bereich Sexualstrafrecht, das heißt er unterrichtet andere Fachanwälte im Strafrecht auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts und ist Fachanwaltsausbilder. Seine juristische Ausbildung hat er als Landesbester seines Prüfungsdurchgangs abgelegt.

Mit Prof. Dr. Gerhold und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig stehen Ihnen zudem bundesweit und in Baden-Württemberg zwei Experten der strafrechtlichen Revision zur Verfügung.

Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei ist zudem die Verteidigung von Ärzten und Pflegepersonal im Medizinstrafrecht sowie die Verteidigung von Beamten. Beide Gebiete werden durch den Kanzleigründer Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig betreut.

Wenn Sie eine Vorladung bei der Polizei erhalten haben, machen Sie von Ihrem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch. Jeder versierte Strafverteidiger rät Ihnen: Keine Angaben vor Akteneinsicht.  Ein Schweigen wird nicht gegen Sie gewertet. Mit einer Aussage besteht hingegen die Gefahr, dass wertvolle Verteidigungsoptionen verloren gehen.

Wir können noch am Tag Ihres Anrufs den Vorladungstermin bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen.

Konzept: Gerichtsverhandlung verhindern durch Einstellung!

Wir versuchen – dies in aller Regel mit Erfolg – bei Mandatierung im Ermittlungsverfahren durch gezielte und umfassend begründete Anträge (sog. Schutzschriften) die Einstellung bei der Staatsanwaltschaft zu erzwingen, also eine Anklage und damit eine belastende Gerichtsverhandlung und eine Eintragung im Zentralregister verhindern.

ERFAHRUNG KOMPETENZ VERTRAUEN

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

Für meine Mandanten in Baden-Württemberg bin ich persönlich da. Mit mir können Sie über alles sprechen. Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Wir versuchen alles um Ihnen eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu ersparen und eine Bestrafung zu verhindern.

Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?

Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.

Melden Sie sich kurzfristig bei uns und verzichten Sie bis dahin in jedem Fall auf eine Aussage bei der Polizei.

Wenn Sie eine Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg (Stuttgart, Villingen-Schwenningen, Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Tübingen, Konstanz, Ravensburg und Ulm u.a.) anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten u.a. möglich:

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Amtsgericht Villingen-Schwenningen
  • Amtsgericht Mannheim
  • Amtsgericht Freiburg
  • Amtsgericht Heidelberg
  • Amtsgericht Karlsruhe
  • Amtsgericht Konstanz
  • Amtsgericht Ravensburg
  • Amtsgericht Tübingen
  • Amtsgericht Ulm
  • Landgericht Freiburg
  • Landgericht Heidelberg
  • Landgericht Karlsruhe
  • Landgericht Konstanz
  • Landgericht Mannheim
  • Landgericht Ravensburg
  • Landgericht Stuttgart
  • Landgericht Tübingen
  • Landgericht Ulm