WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Welche Straftaten gehören zum Wirtschaftsstrafrecht?

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein weites Feld und verlangt besondere Erfahrung und aktuelles Wissen zur einschlägigen Rechtsprechung, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund hoher Strafandrohungen, wobei auch Freiheitsstrafen möglich sind, die ggf. nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Nachfolgende Bereiche und Deliktsgruppen gehören zum Wirtschaftsstrafrecht:

  • § 263 StGB Betrug im Wirtschaftsstrafrecht
  • § 264 StGB Subventionsbetrug
  • § 264 a StGB Kapitalanlagebetrug
  • § 266 StGB Untreue
  • Korruptionsdelikte: Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme – und Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
  • Steuerstrafrecht
  • Insolvenzstraftaten insb. Insolvenzverschleppung gemäß § 15 a Abs. 4 InsO und Bankrott gemäß §§ 283 ff. StGB

Themenübersicht Wirtschaftsstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Prof. Dr. Barth
  • Steuerberater, Volljurist und Strafverteidiger
  • Ordentlicher Professor der Leuphana Universität Lüneburg
  • Dozent für Steuerrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
of counsel prof. dr. gerhold
  • Volljurist
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Ordentliche Professur an der Universität Bremen
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