08.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des verbotenen Kraftfahrzeugrennens
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde ein „Alleinrennen“ vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hamburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
