Erfolge im Strafrecht

Einstellung bei Tatverdacht des verbotenen Kraftfahrzeugrennens

08.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig 
DELIKT: Verdacht des verbotenen Kraftfahrzeugrennens   
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein „Alleinrennen“ vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hamburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.