19.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidigerin Riepshoff
DELIKT: Verdacht der Urkundenfälschung
ERGEBNIS: Einstellung
Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf, unsere Mandantin habe sich einer Urkundenfälschung hinreichend tatverdächtig gemacht, indem sie beim Hamburg Service ein gefälschtes Sprachzertifikat vorgelegt habe. Im Rahmen der Verteidigung konnte aufgezeigt werden, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestand und das Maß der zu beurteilenden Schuld im Vergleich mit Vergehen gleicher Art deutlich unter dem Durchschnitt lag. Unserer Mandantin blieben damit straf- und registerrechtliche Konsequenzen erspart.
