24.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hildesheim
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Beleidigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine Beleidigung vorgeworfen. Er soll unter einem Beitrag im Internet einen anderen Nutzer in der Ehre verletzt haben. Strafverteidiger Grabitz arbeitete in einem Antrag heraus, dass die Täterschaft unseres Mandanten eine reine Mutmaßung war. Zudem konnte ein öffentliches Strafverfolgungsinteresse nicht bejaht werden. Es handelte sich vielmehr um einen wechselseitigen Austausch von Unfreundlichkeiten im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung, die ihrerseits von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt war, Art. 5 GG. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
