VERKEHRSSTRAFRECHT

Verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Illegale Autorennen können schwerwiegende Konsequenzen haben, sowohl für die Teilnehmer als auch für Unbeteiligte. Wenn Sie selbst in eine solche Situation geraten sind, sollten Sie sich unverzüglich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden. Der neu geschaffene Tatbestand dazu heißt „Verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ und ist in § 315 d StGB normiert.

 

Was sind illegale Autorennen?

Illegale Autorennen sind Wettrennen auf öffentlichen Straßen, die ohne Genehmigung und außerhalb der Regeln des Straßenverkehrs stattfinden. Sie sind abstrakt gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer und sind in Deutschland strafbar. Auch das „Rennen“ gegen sich selbst ist bei der Erzielung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit vom Tatbestand erfasst.

Welche Strafe droht bei Teilnahme an verbotenem Kraftfahrzeugrennen?

Die Teilnahme an illegalen Autorennen ist in Deutschland strafbar und kann zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe führen. Bei einem Unfall können zudem schwerwiegende Konsequenzen wie Verletzungen oder gar Todesfälle eintreten, die den Strafrahmen erhöhen. In diesem Fall kommt in seltenen Einzelfällen auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht.

Außerdem droht in allen Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis und des Kraftfahrzeugs.

Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Teilnahme an illegalen Autorennen verteidigen?

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Teilnahme an illegalen Autorennen erfordert ein fundiertes Fachwissen und eine umfassende Analyse der Beweismittel. Eine mögliche Verteidigungsstrategie ist die Verneinung der Tatbeteiligung.

Häufig liegt aber auch gar kein Rennen vor. Nicht jede Geschwindigkeitsübertretung, nicht jedes riskante Fahrmanöver stellt ein Rennen dar.

Jede Verteidigungsstrategie muss individuell auf den Fall abgestimmt werden. Nur so kann eine effektive Verteidigung gewährleistet werden.

Warum sollten Sie einen erfahrenen Strafverteidiger bei einem Vorwurf wegen illegalen Autorennens hinzuziehen?

Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen helfen, die Vorwürfe gegen Sie zu analysieren und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Zudem kann er Ihnen bei der Bewältigung der Konsequenzen, wie zum Beispiel dem Entzug der Fahrerlaubnis helfen und diesen unter Umständen abwenden.

Illegale Autorennen sind strafbar und können schwerwiegende Konsequenzen haben. Wenn Sie in eine solche Situation geraten sind, sollten Sie unverzüglich einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen. Es gibt verschiedene Verteidigungsstrategien. Machen Sie keine Aussage bei der Polizei. Seite.

Wir bei Defensio verteidigen bundesweit gegen den Vorwurf verbotenes Kraftfahrzeugrennen. In vielen Fällen können wir durch nur einen schriftlichen Antrag die Einstellung des Verfahrens erwirken, eine Strafe abwenden und die Fahrerlaubnis schützen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht und stehen Ihnen engagiert zur Seite.

FAQ

Was ist die Strafe für illegales Straßenrennen?

Ein verbotenes Straßenrennen wird gemäß § 315d Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wird durch ein illegales Straßenrennen ein Mensch oder eine Sache von bedeutendem Wert gefährdet, erhöht sich das Strafmaß gemäß § 315d Abs. 2 StGB auf eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Kommt es durch ein illegales Straßenrennen zu einer Tötung eines anderen Menschen oder zu einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, handelt es sich gemäß § 315d Abs. 5 StGB um ein Verbrechen. Das Gericht kann dann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren verhängen.

Wann ist es ein illegales Autorennen?

Ein illegales Autorennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB ist nach dem Gesetzgeber ein Wettbewerb zwischen mindestens zwei Kraftfahrzeugen zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit. Eine vorherige Absprache zwischen den Teilnehmern ist nicht notwendig. Ein spontaner Entschluss reicht aus. Auch setzt ein illegales Autorennen keinen Verkehrsverstoß oder eine bestimmte Länge der Fahrtstrecke voraus.

Was ist ein illegales Einzelrennen?

Die einzelnen Voraussetzungen für ein illegales Einzelrennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB sind umstritten. Jedenfalls handelt es sich um ein illegales Einzelrennen, wenn jemand die Absicht hat, mit seinem Kraftfahrzeug die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Hierbei kommt nicht auf die sog. bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an, sondern auf die Umstände des Einzelfalls. Wer die maximale Geschwindigkeit unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten anstrebt und sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, macht sich strafbar.

Wann verjährt ein illegales Straßenrennen?

Ein illegales Straßenrennen verjährt nach fünf Jahren. Wenn es allerdings durch das Straßenrennen zu einer Tötung eines anderen Menschen oder zu einer Gesundheitsschädigung vieler Menschen kommt, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre.

Wie lange ist der Führerschein weg bei einem Autorennen?

Bei einem illegalen Autorennen entzieht das Gericht regelmäßig die Fahrerlaubnis und verhängt eine Sperre für die Neuerteilung. In der Regel ist der Führerschein mindestens sechs Monate weg. Die Sperrfrist beträgt höchstens fünf Jahre, darf aber unter Umständen sogar für immer, d.h. lebenslang, angeordnet werden.

Themenübersicht Verkehrsstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
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