09.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Oldenburg
WER? Strafverteidiger Christoph Grabitz
DELIKT: Betrug
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf den Namen eines anderen einen Staubsauger bestellt und hierfür nicht gezahlt zu haben. In einer Durchsuchung wurde der Sauger bei unserem Mandanten gefunden. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, die Sache nicht zur Anklage zu bringen, sondern das Verfahren gegen eine an ein Kinderhospiz zu bezahlende Geldauflage sowie Schadenswiedergutmachung aus Opportunitätsgründen einzustellen.
