Erfolge im Strafrecht

Einstellung bei Tatverdacht des Verstoßes gegen das WaffG

21.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg  
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Verstoßes gegen das WaffG 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurden der illegale Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe sowie einer Schusswaffe samt Munition vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lüneburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Maßgeblich hierfür waren insbesondere die fehlende konkrete Gefährdung Dritter, die fehlende Vorbelastung im Waffenbereich, die nicht feststellbare Waffenaffinität sowie erhebliche Zweifel am vorsätzlichen Handeln des Mandanten. Das Verfahren wurde antragsgemäß nach § 153a StPO eingestellt. Es erfolgte keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.