06.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Tatverdacht des Betruges, der versuchten Erpressung sowie der Datenveränderung
Ergebnis: Einstellung
Gegenstand des Verfahrens waren gegen unseren Mandanten erhobene Vorwürfe des Betrugs, der Datenveränderung sowie einer versuchten Erpressung im Zusammenhang mit einem kompromittierten Social-Media-Account. Einziger Anknüpfungspunkt zu seiner Person war eine bei einem Paketdienst hinterlegte Mobilfunknummer, über die eine Warenbestellung erfolgt sein soll. In einer ausführlichen Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft konnte dargelegt werden, dass bereits aus tatsächlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht bestand. Die Zugriffe auf die Accounts erfolgten über ausländische Serverstandorte, zudem wurden englischsprachige Erpressungsmails mit Bitcoinforderung versandt – ein typisches Muster internationaler Cybercrime-Sachverhalte. Die Verwendung der auf unseren Mandanten registrierten Telefonnummer stellte demgegenüber kein tragfähiges Täterschaftsindiz dar und sprach vielmehr für einen Missbrauch durch unbekannte Dritte. Auch ein belastbarer Zusammenhang zwischen den Bestellungen und den Erpressungshandlungen ließ sich nicht herstellen. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Ein Strafverfahren blieb unserem Mandanten damit erspart.
