Erfolge im Strafrecht

Einstellung bei Tatverdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen

10.08.2026

WO? Staatsanwaltschaft Oldenburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Stieftochter und seine beiden leiblichen Kinder über Jahre hinweg körperlich misshandelt zu haben. Bei der Anzeigenerstattung war von körperlicher Gewalt durch unseren Mandanten keine Rede gewesen. Der Vorwurf entstand erst in einer späteren Vernehmung, und dort erst auf mehrfache Nachfrage der Vernehmungsbeamtin. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen wie aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine aussagepsychologische Analyse nach der Nullhypothese des Bundesgerichtshofs. Herausgearbeitet wurden die Inkonstanz zwischen erster und zweiter Aussage sowie die Entstehung des entscheidenden Details aus einer wiederholten Befragung zu einem bereits beantworteten Sachverhalt. Ergänzend wurde dargelegt, dass sich aus den vorliegenden Angaben keine einzelne Tat im Sinne des § 264 StPO umgrenzen ließ und dass die hohen Anforderungen des § 225 StGB an Quälen und rohes Misshandeln selbst bei Wahrunterstellung nicht erfüllt gewesen wären. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.