11.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Stade
WER? Strafverteidigerin Svea Riebshoff
DELIKT: Verdacht des Diebstahls
Ergebnis: Einstellung
Unserer Mandantin, einer Lehrerin, wurde vorgeworfen, im Dezember mehrfach Bargeld aus der Handtasche einer Kollegin im Lehrerzimmer entwendet und im Januar einen weiteren Diebstahl versucht zu haben — aufgedeckt durch eine heimlich in der Tasche installierte Kamera. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidigerin Riepshoff darlegen, dass die Aufnahme keinen Diebstahl belegt, weil das Geld unberührt zurückgelegt wurde. Für die Dezembervorwürfe fehlte jedes objektive Beweismittel. Einziges Belastungsmoment war ein pauschales, unter Druck in einem Personalgespräch abgegebenes Eingeständnis ohne tragfähigen Beweiswert. Die Staatsanwaltschaft folgte dem und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. Eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt nicht; ein öffentlicher Strafprozess ist unserer Mandantin erspart geblieben.
