27.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Kassel
WER? Christoph Grabitz
DELIKT: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, unter seinem Instagram-Account einen strafbaren Kommentar veröffentlicht zu haben. Durch die Schutzschrift des Strafverteidigers Grabitz konnte jedoch dargelegt werden, dass weder eine hinreichend sichere Urheberschaft des Mandanten noch ein hinreichender Tatverdacht aus Rechtsgründen vorlag. Der Kommentar ließ sich vielmehr als drastische, affektive Unmutsäußerung einordnen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
