Erfolge im Strafrecht

Einstellung bei Tatverdach Aufforderung zu Straftaten

27.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Kassel
WER? Christoph Grabitz 
DELIKT: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, unter seinem Instagram-Account einen strafbaren Kommentar veröffentlicht zu haben. Durch die Schutzschrift des Strafverteidigers Grabitz konnte jedoch dargelegt werden, dass weder eine hinreichend sichere Urheberschaft des Mandanten noch ein hinreichender Tatverdacht aus Rechtsgründen vorlag. Der Kommentar ließ sich vielmehr als drastische, affektive Unmutsäußerung einordnen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.