AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

28.04.2025 – Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

28.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll sich mit einer Frau zu einem date verabredet haben, sie mehrmals angefasst und schließlich Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb die Voraussetzungen für eine Einstellung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts vorlagen. Es fehlte bereits an einem entgegenstehenden Willen der Frau. Vor allem aber wurde der Mandant mit einer anderen Person verwechselt, da die Angaben zum Täter zu uneindeutig waren. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

24.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Verdachts der Vergewaltigung

24.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Braunschweig
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdachts der Vergewaltigung und des sexuellen Übergriffs
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, in dem Kinderheim in der wohnt, weitere Bewohnerinnen vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussagen in Zweifel ziehen. Des Weiteren konnte er darlegen, dass der Tatbestand nicht erfüllt war. Der Staatsanwaltschaft Braunschweig blieb vor diesem Hintergrund nichts anderes übrig, als das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. 

16.04.2025 – Erfolgreiche Strafmaßverteidigung beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs unter Anwendung von Gewalt

16.04.2025

WO? Amtsgericht Wennigsen (Deister)
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuellen Übergriff unter Anwendung von Gewalt
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem jugendlichen Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft ein sexueller Übergriff unter Anwendung von Gewalt vorgeworfen. Innerhalb der Hauptverhandlung gelang es Strafverteidiger Bartsch aufzuzeigen, dass es sich um eine jugendliche Verfehlung handelte, die maßgeblich auf der sexuellen Unerfahrenheit des Mandanten basierte. Der Umfang der angeklagten Tat konnte infolge einer Zeugenbefragung erheblich reduziert werden. Auch unter Berücksichtigung der Ausführungen der Jugendgerichtshilfe standen am Ende nur eine Weisung sowie eine Auflage nach dem Jugendgerichtsgesetz.

10.04.2025 – Versuchte Vergewaltigung – Verfahren eingestellt und Mandant erleichert

10.04.2025

WO? Amtsgericht im Raum Oldenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Versuchte sexuelle Übergriffe und versuchte Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung gegen Geldauflage

Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro verteidigte einen jungen Mandanten dem zwei versuchte sexuelle Übergriffe und in einem Fall dazu eine versuchte Vergewaltigung vorgeworfen wurden. In einem Rechtsgespräch direkt am Beginn der Hauptverhandlung auf Initiative von Strafverteidiger Oliver Moro erörterten die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit eines prozessökonomischen und zugleich opferschonenden Verfahrensgang. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung  der Verteidigung und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage nach den Einstellungsvorschriften im Jugendstrafrecht ein. Der nervöse Mandanten war sehr erleichert.

08.04.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung

08.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll seine Ex-Freundin bei einem Treffen zum Oralverkehr gezwungen haben. Durch akribische und sorgfältige Auswertung der belastenden Aussage konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Widersprüche und Ungenauigkeiten der Angaben der Belastungszeugin herausarbeiten. Es konnte dargelegt werden, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich erfolgten und vom Ziel geprägt waren, die Beziehung zum Mandanten zu retten. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Einschätzung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

08.04.2025 – Sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall – Freiheit und Arbeitsplatz erhalten

08.04.2025

WO? Schöffengericht in Nordeutschland
WER? Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro, Prof. Dr. Gerhold
DELIKT: Sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung
ERGEBNIS: Freiheitsstrafe zur Bewährung

Das Verteidiger-Duo Prof. Dr. Gerhard und Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro verteidigten einen Mandanten vor einem Schöffengericht in Norddeutschland.  Dem Mandanten wurde  sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung vorgeworfen. Zu Beginn des Prozess verlas die Verteidigung  eine ausführliche Stellungnahme, die sie gemeinsam mit dem Mandanten  erarbeitet hatten. In einem anschließenden ausführlichen Rechtsgespräch erörterte die Verteidigung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft das Fehlen der Voraussetzungen für das Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall. Alle Verfahrensbeteiligten kamen sodann überein, dass kein besonders schwerer Fall vorliegt. Eine zusätzliche  Strafrahmenverschiebung zugunsten des Mandanten erfolgte angesichts seiner erheblichen Alkoholintoxikation. Das Ziel der Verteidigung konnte erreicht werden: Der Mandant wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung in einer Höhe verurteilt, die zu keinem zwingenden Arbeitsplatzverlust für den Mandanten führt. Das Urteil wurde rechtskräftig. Die Freiheit und der Arbeitsplatz des Mandanten konnte erhalten werden. 

07.04.2025 – Einstellung wegen des Verdachts der Vergewaltigung

07.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin während der Beziehung mehrfach vergewaltigt zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben bestehen. Es fehlte schon an einer hinreichenden Konkretisierung der einzelnen Taten. Im Übrigen war die Schilderung der Geschehensabläufe oberflächlich und unplausibel. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

06.04.2025 – Einstellung bei Verdacht des sexuellen Übergriffs

06.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine ehemalige Partnerin durch emotionale Manipulation zum Geschlechtsverkehr gedrängt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die Anzeigenerstatterin hat laut eigener Aussage dem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zugestimmt. Eine Gegenwehr wurde von ihr nicht beschrieben. Auch handelte es sich bei den Aussagen, welche unser Mandant getätigt haben soll, nicht um eine Manipulation, geschweige denn eine Drohung. Die Anzeigenerstatterin versuchte offensichtlich ihre Entscheidung, dem Geschlechtsverkehr zuzustimmen vor sich selbst zu rechtfertigen, da sie selbst unzufrieden war nicht ausdrücklicher ihre „Grenzen“ gesetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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