Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung
12.03.2025 – Einstellung bei Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
12.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
10.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Übergriff
10.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Berlin
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden ein sexueller Übergriff und zwei sexuelle Belästigungen vorgeworfen. Er soll während eines After-Work-Treffens einer Mitarbeiterin an ihr Gesäß gegriffen und zwei weiteren Mitarbeiterinnen an den Haaren gezogen sowie an den Hals gegriffen haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Aussagen der Anzeigenerstatterinnen unglaubhaft waren und im Übrigen der Tatbestand jeweils nicht erfüllt ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
06.03. Einstellung bei Verdachts der Vergewaltigung
06.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verdachts der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
02.03. Einstellung bei Vergewaltigung
02.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
01.03.2025 – Einstellung bei Verdachts der Vergewaltigung
01.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen eine Bekannte nach einer gemeinsamen Party auf dem Nachhauseweg sexuell genötigt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht darstellen, dass keine Handlungen gegen den Willen der Belastungszeugin vorgelegen haben. Diese hatte aktiv am sexuellen Geschehen teilgenommen. Vielmehr beruhte die Anzeigenerstattung auf einer Umdeutung des tatsächlich Geschehenen infolge auto- sowie fremdsuggestiver Einflüsse. Die Belastungszeugin hatte sich eine Beziehung mit unserem Mandanten erhofft, welche dieser allerdings nicht eingehen wollte. Die Staatsanwaltschaft Köln folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
26.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung
26.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Der Mandanten soll nach einer Party die Anzeigenerstatterin auf seinem Sofa vergewaltigt haben, während ihr Freund im Nachbarzimmer schlief. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft Hannover davon überzeugen, dass die Aussage der einzigen Belastungszeugin unglaubhaft war. Ausführlich konnten die erheblichen Widersprüche in der Aussage herausgearbeitet und dargelegt werden. Unter kritischer Würdigung des Akteninhalts war ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen den Beteiligten überwiegend wahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft Hannover folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
25.02.2025 – Einstellung bei Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
25.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
24.02.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung
24.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll bei einem Date zum Spaziergehen mit einem Hund im Wald gegen den Willen seiner Internetbekanntschaft Geschlechtsverkehr mit dieser gehabt haben. Fachanwalt Dr. Hennig konnte herausarbeiten, dass die Aussagen der Anzeigenerstatterin und einzigen Zeugin nicht glaubhaft sind. Ihnen fehlt es massiv an Konstanz, Vollständigkeit und Detailreichtum. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass der Mandant bei Wahrunterstellung der Schilderung keinen Vorsatz hatte, den Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Internetbekanntschaft auszuführen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
21.02.2025 – Einstellung bei Vergewaltigungsvorwurf
21.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
20.02.2025 – Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
20.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






