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Einsatz, Kampfgeist, Akribie
AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

16.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung

16.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Mainz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Freundin auf einer privaten Silvesterparty vergewaltigt zu haben.  In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mainz konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht  nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

14.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung

14.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung 
Ergebnis: Einstellung

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Vergewaltigung geführt. Grundlage des Verfahrens war die Aussage einer Jugendlichen, die behauptete, der Mandant habe sie in ihrer Kindheit sexuell missbraucht. Im Rahmen einer ausführlichen Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass die Angaben der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten erheblichen Zweifeln unterliegen und keine belastbare Grundlage für einen hinreichenden Tatverdacht bieten. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Dem Mandanten blieb ein öffentlicher Strafprozess erspart. 

07.04.2026 Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung Schöffengericht Dortmund

07.04.2026

WO? Schöffengericht Dortmund
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdachts des Vergewaltigung
Ergebnis: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte den Mandanten wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Dortmund angeklagt. In dieser Aussage gegen Aussage Konstellation konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch.

07.04.2026 Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung

07.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde eine vorgeworfen, seine Freundin vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft analysierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Aussage der Anzeigeerstatterin und konnte darlegen, dass die Aussage nach aussagpsychologischen Kriterien unglaubhaft ist. Jedenfalls war der entgegenstehende Wille der Anzeigeerstatterin nicht erkennbar. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.     

22.03.2026 Einstellung bei Verdacht der Vergewaltigung

22.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Vergewaltigung einer Freundin vorgeworfen. Während einer gemeinsamen Party, bei der viel Alkohol geflossen war, soll er seine Finger in ihre Vagina eingeführt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einvernehmlichen Sex handelte. Die Anzeigenerstatterin schien den Vorwurf im Nachhinein erhoben zu haben, weil sie sich vor ihren Freundinnen für das Stelldichein schämte. Dies überzeugte die Staatsanwaltschaft. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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