Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung
16.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung
16.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Mainz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Freundin auf einer privaten Silvesterparty vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mainz konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
14.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung
14.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Vergewaltigung geführt. Grundlage des Verfahrens war die Aussage einer Jugendlichen, die behauptete, der Mandant habe sie in ihrer Kindheit sexuell missbraucht. Im Rahmen einer ausführlichen Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass die Angaben der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten erheblichen Zweifeln unterliegen und keine belastbare Grundlage für einen hinreichenden Tatverdacht bieten. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Dem Mandanten blieb ein öffentlicher Strafprozess erspart.
10.04.2026 Einstellung bei Vergewaltigung
10.04.2026
WO? Landgericht Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
09.04.2026 Einstellung bei Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
09.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
07.04.2026 Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung Schöffengericht Dortmund
07.04.2026
WO? Schöffengericht Dortmund
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdachts des Vergewaltigung
Ergebnis: Freispruch
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte den Mandanten wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Dortmund angeklagt. In dieser Aussage gegen Aussage Konstellation konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch.
07.04.2026 Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung
07.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde eine vorgeworfen, seine Freundin vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft analysierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Aussage der Anzeigeerstatterin und konnte darlegen, dass die Aussage nach aussagpsychologischen Kriterien unglaubhaft ist. Jedenfalls war der entgegenstehende Wille der Anzeigeerstatterin nicht erkennbar. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
22.03.2026 Einstellung bei Verdacht der Vergewaltigung
22.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Vergewaltigung einer Freundin vorgeworfen. Während einer gemeinsamen Party, bei der viel Alkohol geflossen war, soll er seine Finger in ihre Vagina eingeführt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einvernehmlichen Sex handelte. Die Anzeigenerstatterin schien den Vorwurf im Nachhinein erhoben zu haben, weil sie sich vor ihren Freundinnen für das Stelldichein schämte. Dies überzeugte die Staatsanwaltschaft. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
20.02.2026 Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
20.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hildesheim
WER? HT Strafverteidiger
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
11.02.2026 Einstellung bei Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
11.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
10.02.2026 Einstellung bei Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
10.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bückeberg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung unter Ausnutzung einer Lage zur mangelnden Willensbildung oder -äußerung bei Krankheit oder Behinderung
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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