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Einsatz, Kampfgeist, Akribie
AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

18.06.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Übergriffs

18.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurden sexuelle Übergriffe im Rahmen einer Tinder-Bekanntschaft vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Die Tatbestandsvoraussetzungen wären in einer Hauptverhandlung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nicht nachweisbar gewesen, insbesondere da erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugin bestanden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

17.06.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung

17.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht desexuellen Nötigung u.a. 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei Frauen sexuell genötigt und eine dritte vergewaltigt zu haben. Dabei blieb die dritte Frau jedoch anonym und ein Name wurde den Behörden nicht bekanntIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass der Mandant keine Handlungen gegen den Willen der Frauen ausgeführt hat. Kern des Antrags war eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Unglaubhaftigkeit der Aussagen der beiden aussagenden Zeuginnen im Sinne der Nullhypothese des BGH. Der Pfarrer, welchem sich die Messdienerinnen anvertrauten, gab das Geschehen lediglich mittelbar wieder, was ebenfalls nicht ausreicht. Es ist davon auszugehen, dass die unter Alkoholeinfluss ausgetauschten Küsse allesamt einvernehmlich erfolgten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

04.06.2026 Einstellung bei Vorwurf des sexuellen Übergriffs

04.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Fulda
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs ermittelt. Anlass der Ermittlungen war die Anzeige einer FrauUnser Mandant habe sich nachts in die Wohnung, der zu diesem Zeitpunkt schlafenden Frau, geschlichen und sie an intimen Stellen berührtIn einer ausführlichen Schutzschrift legte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.     

01.06.2026 Anklage verhindert beim Vorwurf der Vergewaltigung

01.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Dem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll die an Schizophrenie erkrankte Anzeigenerstatterin dazu gedrängt haben, Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben. Nachdem sie die Strafanzeige erstattet hat, hat sie jedoch eine weitere Vernehmung abgelehnt. Eine Bestrafung des Mandanten hat die Anzeigenerstatterin nicht gewollt. Sie ist durch ihren Vater zur Anzeige gedrängt worden. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es bereits an einer hinreichend belastbaren Aussage fehlt und das Verfahren somit mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag. 

25.05.2026 Einstellung beim Verdacht sexueller Übergriff

25.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll im Rahmen eines BDSM-Verhältnisses absprachewidrig kein Kondom verwendet haben (Stealthing)Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugendass eine derartige Absprache nicht aus der Ermittlungsakte hervorgeht und die Aussage auf einem nachträglichen Umdeutungsprozess der Anzeigenerstatterin basiert. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

13.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Übergriffs

13.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Übergriffs 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfenIhm wurde zur Last gelegt, im Rahmen einer sog. Kinky-Party eine Bekannte unter anderem durch einen Kuss sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift führte Strafverteidiger Christoph Grabitz aus, dass bereits die Aussage der Anzeigenerstatterin erheblichen Glaubhaftigkeitszweifeln unterliegt. Zudem war ein entgegenstehender Wille der Betroffenen zu keinem Zeitpunkt erkennbar. Das Strafverfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.  

05.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Übergriffs

05.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Schwerin
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Übergriffs u.a.   
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff gegenüber einer Schülerin vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Schwerin konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass der Tatverdacht eine reine Mutmaßung aus dem Schüler- und Kollegenkreis war, die sich verselbstständigt hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Der Beamtenstatus unseres Mandanten konnte gesichert werden.  

26.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

26.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, beim ersten Treffen in der Wohnung der Anzeigenerstatterin sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, obwohl diese dies angeblich nicht gewollt habe. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin erheblichen Glaubhaftigkeitszweifeln unterliegt. Zudem war ihr Verhalten während des Treffens insgesamt ambivalent. Vor diesem Hintergrund war ein entgegenstehender Wille für unseren Mandanten nicht erkennbar. Nach Würdigung der Gesamtumstände stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein. 

22.04.2026 Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung Landgericht Münster

22.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte den Mandanten wegen mehrfacher Vergewaltigung vor dem Landgericht Münster angeklagt. In einem mehrtätigen Prozess, in dem Aussage gegen Aussage stand, konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht davon überzeugen, dass die Belastungsaussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch. Im Fall einer Verurteilung hätten mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe gedroht.

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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