{

Wenn keiner mehr zuhört. Wir sind da und kämpfen für Sie.

AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexuelle Belästigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexuelle Belästigung

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornografischer Inhalte

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Verbreitung pornografischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf

 

Dem Mandanten wurde die Verbreitung pornographischer Inhalte und eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll einer Frau, die er über eine Dating-App kennengelernt hatte, ein Foto einer nackten, rücklings abgebildeten Person gesendet haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass das Foto keinen pornographischen Inhalt darstellte und auch der Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

Aktuelle Erfolge

Was Mandanten

über uns sagen