Wenn keiner mehr zuhört. Wir sind da und kämpfen für Sie.
AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Sexuelle Belästigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexuelle Belästigung
22.09.2025 Einstellung bei sexuelle Belästigung
22.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
14.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
14.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll eine Tanzpartnerin gegen ihren Willen auf den Mund geküsst haben. Strafverteidiger Bartsch konnte in einem differenzierten Antrag darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Zunächst wandte sich die Tanzpartnerin erst 10 Monate nach dem vermeintlichen Vorfall an die Polizei, sodass die Frist für die Stellung eines Strafantrages verstrichen war. Ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung war nicht ersichtlich. Die Aussage der Anzeigeerstatterin hielt zudem im entscheidenden Punkt einer aussagepsychologischen Überprüfung nicht stand. Selbst bei einer Wahrunterstellung standen einer Anklageerhebung rechtliche Gründe entgegen, die ausführlich dargelegt werden konnten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
09.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
09.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einem elfjährigen Mädchen über die Wange gestreichelt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen mangels einer sexuell bestimmten Berührung nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
22.08.2025 – Einstellung bei Verdachts der sexuellen Belästigung
22.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Arbeitskollegin in zwei Situationen leicht am Po berührt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht herausarbeiten, dass keine tatbestandliche, sexuell motivierte Berührung stattgefunden hatte. Bei den durch die Anzeigenerstatterin geschilderten Berührungen handelte es sich um solche, welche weder absichtlich, geschweige denn willentlich durch meinen Mandanten geschehen waren. Dieser hatte die Berührungen nicht einmal wahrgenommen und sich im Anschluss direkt bei der Anzeigenerstatterin entschuldigt. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
19.08.2025 – Freispruch beim Vorwurf Sexuelle Belästigung
19.08.2025
WO? Amtsgericht Neuss
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Strafverteidiger Ippolito konnte in einem mehrtägigen Verfahren wegen des Tatvorwurfs der sexuellen Belästigung das Amtsgericht in Neuss davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Jedenfalls aber der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt gewesen ist. Das Gericht folgte den Ausführungen sowie dem Antrag der Verteidigung: Freispruch!
17.08.2025 – Einstellung bei Verdachts der sexuellen Belästigung
17.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einer Bekannten im Rahmen eines gemeinsamen Treffens an die Brüste und in den Intimbereich gegriffen zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Grabitz die belastende Aussage der Anzeigenerstatterin angreifen. Diese war im Kern ihrer Vorwürfe widersprüchlich und unplausibel. Darüber hinaus bestand bei unserem Mandanten in keinem Zeitpunkt Belästigungsabsicht. Die Staatsanwaltschaft Bonn folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
13.08.2025 – Einstellung beim Vorwurf Sexuelle Belästigung
13.08.2025
WO? Amtsgericht Darmstadt
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte den Mandanten wegen sexueller Belästigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es, Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage zu schüren, so dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden konnte. Hierdurch ist dem Mandanten ein weitere belastender Hauptverhandlungstag, an dem Zeugen vom Hörensagen hätten vernommen werden sollen, erspart geblieben. Ergebnis: Einstellung!
03.08.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Belästigung
03.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine neue Mitarbeiterin gegen ihren Willen mehrfach unsittlich berührt und dadurch belästigt haben. Dagegen gesagt hatte diese allerdings bis zu einem intimen Annäherungsversuch in der Küche nie etwas. Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte in einem ausführlichen und gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Teil der vorgeworfenen Verhaltensweisen schon überhaupt keinen Straftatbestand erfüllten und unser Mandant für den anderen Teil jedenfalls keinen Vorsatz hatte. Denn als ein „Nein“ kam, verstand er das auch. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
25.07.2025 – Einstellung bei Vorwurf sexuelle Belästigung
25.07.2025
WO? Amtsgericht Dieburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
22.07.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexuelle Belästigung
22.07.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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