SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

28.09.2025 – Einstellung beim Vorwurf der versuchten Vergewaltigung

28.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der versuchten Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll eine Jugendliche bei einem Date unangemessen an ihren Brüsten berührt und geküsst und in sie einzudringen versucht haben. In einem gut begründeten Antrag konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass die Jugendliche sich derart widersprüchlich verhalten hatte, dass der Mandant von einem Einverständnis zu körperlicher Nähe ausgehen durfte. Zudem war die Jugendliche durchgehend bekleidet und der Mandant lies freiwillig von ihr ab. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

27.09.2025 – Einstellung beim Vorwurf des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kranken und Hilfsbedürftigen

27.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Potsdam
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde mehrfacher sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen vorgeworfen. Er soll drei Frauen in einem Pflegeheim an den Brüsten und im Intimbereich berührt haben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht, da die Aussagen unglaubhaft waren und keinerlei Anhaltpunkte für eine sexuell motivierte Handlung unseres Mandanten vorlagen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

26.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht wegen sexueller Belästigung

26.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine flüchtige Bekannte, für die er romantisches Interesse empfand, sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlich begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf legte Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig dar, dass bereits aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht besteht. Kern des Antrags war, dass das in Rede stehende Verhalten weder objektiv als sexuell belästigend einzuordnen ist noch aus der Situation oder dem Verhalten der Anzeigenerstatterin für den Mandanten erkennbar war, dass dieses Verhalten unerwünscht war. Ein vorsätzliches Handeln lässt sich somit nicht feststellen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

25.09.2025 – Einstellung beim Verdacht der exhibitionistischen Handlungen

25.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Hintergrund war, dass unser Mandant angeblich beim Onanieren in seinem Auto beobachtet wurde. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass eine Täterschaft unseres Mandanten nicht nachweisbar und das behauptete Verhalten zugleich aus Rechtsgründen nicht strafbar ist. Das Verfahren wurde eingestellt.   

24.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlungen

24.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll zwei Personen auf einer öffentlichen Toilette sein Glied gezeigt haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es bereits aus Rechtsgründen an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

22.09.2025 – Bewährung bei Vorwurf Besitz inkriminierter Inhalte

22.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Link
DELIKT: Besitz inkriminierter Inhalte
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit erhalten  

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte den Mandanten wegen Besitzes einer unteren vierstelligen Anzahl inkriminierter Inhalte angeklagt. In der Hauptverhandlung konnte Strafverteidiger Link ein angesichts der Ausgangslage gutes Ergebnis erreichen. Nach Einräumung der Anklagevorwürfe und einem besonnenen Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht verurteilte letzteres den Mandanten zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

20.09.2025 – Einstellung beim Verdacht der Vergewaltigung

20.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unseren Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll nach einem feuchtfröhlichen Abend mehrfach in seine aufgrund der Alkoholisierung unzurechnungsfähige Arbeitskollegin eingedrungen sein. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mittels einer ausführlich begründeten Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Aussagefähigkeit der Kollegin aufgrund des Alkoholkonsums eingeschränkt, kein eindeutig entgegenstehender Wille erkennbar gewesen ist und im Übrigen die Entstehungsgeschichte der Aussage gegen die Glaubhaftigkeit dieser spricht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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