SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
03.12.2024 – Verdachts des Unternehmens der Drittbesitzverschaffung an kinderpornografischen Inhalten
03.12.2024
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Rechtsanwältin Dr. Justine Diebel
DELIKT: Verdachts des Unternehmens der Drittbesitzverschaffung an Kinderpornografischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
03.12.2024 – Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
03.12.2024
WO? Amtsgericht Neustadt am Rübenberge
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
02.12.2024 – Verdachts des sexuellen Missbrauchs
02.12.2024
WO? Staatsanwaltschaft Aachen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie
Strafverteidiger: Strafverteidiger Ippolito
Vorwurf: Kinderpornografie
Ergebnis: Bewährung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Köln wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es, durch eine umfassende Vorbereitung der Einlassung des Mandanten und der erfolgreichen Anregung zur Verfahrensbeschränkung die Freiheit des Mandanten zu bewahren. Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung und sprach eine Bewährungsstrafe aus.
02.12.2024 – Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte
02.12.2024
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte ERGEBNIS: Einstellung
Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: sexueller Missbrauch eines Kindes
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Halbschwester im Kindesalter mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die Belastungszeugin konnte sich weder an Tatzeitpunkt noch Tatzeitraum erinnern. Auch ihre übrigen Angaben waren undetailliert und unplausibel. Offensichtlich hatte bei der Anzeigenerstatterin eine Umdeutung eines tatsächlich in der Vergangenheit erlebten sexuellen Übergriffs mit einer anderen Person stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. So konnte ein öffentlicher Strafprozess und eine Eintragung im Führungszeugnis verhindert werden. Im Fall der Verurteilung hätte eine langjährige Haftstrafe gedroht.
Kein Eintrag im Führungszeugnis beim Vorwurf der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Strafverteidiger: Strafverteidiger Ippolito
Vorwurf: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Ergebnis: Einstellung
Wo?Amtsgericht Unna
In einem Verfahren wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger vor dem Amtsgericht Unna konnte Strafverteidiger Ippolito durch umfassende Vorbereitung der Einlassung des Mandanten einen Eintrag im Führungszeugnis des Mandanten abwenden.
27.11.2024 – Vergewaltigung
27.11.2024
WO? Amtsgericht Lehrte
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
27.11.24-Freispruch beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs
27.11.2024
WO? Amtsgericht Dortmund
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Freispruch
Vor dem Amtsgericht Dortmund wurde der Mandant wegen sexuellen Übergriffs angeklagten. In dieser Aussage gegen Aussage Konstellation konnte Strafverteidiger Ippolito durch gezielte Befragung der einzigen Belastungszeugin Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage schüren. Mit Erfolg: Der Mandant wurde vom Gericht freigesprochen.
27.11.24-Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung
27.11.2024
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die WG-Mitbewohnerin seiner Freunde vergewaltigt zu haben, indem er dreimal gegen ihren Willen von hinten vaginal in sie eingedrungen sei. Am Vortag sei es bereits zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen. Auch kurz vor dem vermeintlichen Vorfall hätten sie sich geküsst, miteinander rumgemacht und sich gegenseitig vollständig ausgezogen. Plötzlich habe sie jedoch nur noch mit ihm kuscheln wollen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in Zweifel ziehen und darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich