SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

24.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie

24.01.2025

WO?Amtsgericht Herne-Wanne
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Der Mandant wurde wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft aber davon überzeugen, das Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Ein sehr wichtiges Ergebnis für den Mandanten. Denn durch eine Verurteilung drohte seine Aufenthaltserlaubnis entzogen zu werden.

05.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung

05.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Bekannte auf einem Musikfestival vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft analysierte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Aussage der Anzeigeerstatterin und konnte darlegen, dass die Aussage nach aussagepsychologischen Kriterien unglaubhaft ist. Es liegt nahe, dass es sich bei der Aussage aufgrund von suggestiven Einflüssen um eine sogenannte Scheinerinnerung handelt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.     

02.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf exhibitionistischer Handlungen

02.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Braunschweig
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Es ging um den Vorwurf exhibitionistischer Handlungen. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Die Akte enthielt keine Anhaltspunkte dafür, dass unserem Mandanten bewusst gewesen ist, dass er beobachtet wurde. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

23.01.2025 – Freispruch beim Vorwurf Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie

23.01.2025

WO? Amtsgericht Lüdinghausen
WER? Rechtsanwalt Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Freispruch

Der Mandant war wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie angeklagt. Rechtsanwalt Ippolito konnte auf Grundlage technischer Kenntnisse den Besitzvorwurf an den verbotenen Inhalten nachhaltig erschüttern. Das Gericht vermochte nicht den Besitzwillen des Mandanten festzustellen und folgte dem Antrag des Strafverteidigers: Freispruch!

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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