05.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Bekannte auf einem Musikfestival vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft analysierte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Aussage der Anzeigeerstatterin und konnte darlegen, dass die Aussage nach aussagepsychologischen Kriterien unglaubhaft ist. Es liegt nahe, dass es sich bei der Aussage aufgrund von suggestiven Einflüssen um eine sogenannte Scheinerinnerung handelt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.