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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

08.05.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Versendens von sog. „Dick-Pics“

08.05.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Verbreitung pornographischer Inhalte an Personen unter 18 Jahren 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, absichtlich ein sog. „Dick-Pic“ an eine minderjährige Person über Snapchat verschickt zu haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte im Rahmen eines detaillierten und gut begründeten Antrags darlegen, dass der Mandant nicht wusste, dass sein Chat-Partner minderjährig war und der Mandant sich nicht bewusst war, dass das Versenden überhaupt strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

05.05.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte

05.05.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdachts des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in einer WhatsApp-Gruppe inkriminierte Bilder ausgetauscht zu haben. In einer umfassenden Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass die zwei gefundenen Bilder aufgrund unklaren Alters der abgebildeten Personen keine strafrechtliche Relevanz hatten. Zudem ergaben die sichergestellten Geräte keine weiteren belastbaren Beweise. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt nicht; dem Mandanten bleibt ein belastendes Strafverfahren erspart. 

05.05.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie und Jugendpornografie

05.05.2025

WO? Amtsgericht Langen (Hessen)
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Besitz und Verbreitung von Jugendpornografie, Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit konnte erhalten bleiben

Der Mandanten wurde wegen Verbreitens und Besitzes von Jugendpornografie sowie Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Dateien konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsgründe in das Verfahren einführen. Hierdurch wurde das Gericht überzeugt, eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten!

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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