Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben
SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
18.06.2025 – Erhalt der Freiheit beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen
18.06.2025
WO? Amtsgericht Lübeck
WER? Rechtsanwalt Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
ERGEBNIS: Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ausgesetzt zur Bewährung
Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Er soll seine Tochter mit der Hand im Intimbereich berührt haben. Strafverteidiger Bartsch gelang es mit bereits im Vorfeld der Verhandlung die Weichen für eine erfolgreiche Strafmaßverteidigung zu stellen. In der Verhandlung konnten sodann zahlreiche Strafmilderungsgründe herausgearbeitet werden, welche die Staatsanwaltschaft derart überzeugten, dass der Sitzungsvertreter im Plädoyer offen zu erkennen gab, er habe seine Vorüberlegungen nochmal überdacht. Auch das Gericht nahm die Umstände zur Kenntnis und betonte deren Wichtigkeit im Hinblick auf das Strafmaß. Im Ergebnis konnte die Freiheit des Mandanten gewahrt bleiben.
17.06.2025 – Einstellung beim Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
17.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Seine Stieftochter habe über Jahre seinen Penis in den Mund nehmen und ihn mit der Hand befriedigen müssen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Aussage des Kindes nach aussagepsychologischen Grundsätzen unglaubhaft ist und auf sogenannten Scheinerinnerungen beruht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
16.06.2025 – Einstellung beim Tatverdacht des Besitzes jugendpornografischer Inhalte
16.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes jugendpornographischen Inhalts
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, jugendpornographisches Material in einem Cloudspeicher abgelegt und damit besessen zu haben. In einer ausführlich begründeten Schutzschrift legte Strafverteidiger Bartsch dar, dass aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht bestand. In Teilen bestand bereits ein Prozesshindernis. Zentraler Bestandteil der Schutzschrift war der Umstand, dass eine eindeutige Zuordnung des gegenständlichen Google-Kontos nicht möglich war. Zudem ließ die NCMEC-Meldung weder auf einen Besitzwillen noch auf eine bewusste Speicherung schließen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
15.06.2025 – Einstellung bei Vorwurf inkriminierte Dateien bei Staatsanwaltschaft Lübeck
15.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT:Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde das Verbreiten, der Erwerb und der Besitz jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Die Täterschaft des Mandanten hätte in einer Hauptverhandlung nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden können. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
14.06.2025 – Einstellung beim Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
14.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hagen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind u.a.
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt zu dem Kinde und Verbreitung pornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll sich bei Snapchat als 13-Jähriger ausgegeben und einer 13-jährigen Userin ein pornographisches Video gesendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mittels einer ausführlich begründeten Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
13.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind u.a.
13.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind u.a.
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, der Besitz, das Sich-Verschaffen kinderpornografischer Inhalte und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Er soll während des Schwimmbadaufenthaltes ein dreizehnjähriges Mädchen und dessen Freundin eindringlich angeschaut und sich dabei in den Schritt gefasst haben. Zudem soll er ein achtjähriges Mädchen und dessen Mutter im Schwimmbad während des Umziehens in ihrer Umkleidekabine von der Nebenkabine aus mit seinem Handy aufgenommen haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen Gründen ein hinreichender Tatverdacht bestand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
12.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften
12.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
12.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Besitzes jugendpornografischer Inhalte
12.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Telegram mit einem vermeintlich sechzehnjährigen Jungen geschrieben haben, wobei es zu einem Austausch von Bildern und Videos gekommen sein soll. Unter anderem soll unser Mandant von dessen vermeintlich vierzehnjährigen Bruder, mit dem er zuvor Kontakt gehabt haben soll, Bilder bzw. Videos an den Jungen versendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass schon die Täterschaft unseres Mandanten zweifelhaft war, da die eingesetzte Mobilfunknummer nicht ihm, sondern dessen Vater zugeordnet werden konnte. Zudem konnten in dem Chat keine strafrechtsrelevanten Dateien aufgefunden werden. Soweit aufgrund des Chatverlaufs dennoch von dem Versenden von Bildern bzw. Videos ausgegangen wurde, war jedenfalls nicht zweifelsfrei von der Minderjährigkeit der abgebildeten Personen auszugehen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
11.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornographischen Inhalten
11.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT:Verdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich als 13-jähriges Mädchen in einem Chat mit einem Mann ausgegeben zu haben. Dabei soll er ein kinderpornografisches Bild an den Chatpartner versendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Auf den sichergestellten Geräten unseres Mandanten konnten nach der Auswertung keine inkriminierten Daten gefunden werden. Der Inhalt des versendeten Bildes konnte nicht ermittelt werden. Dass es sich dabei um einen kinderpornographischen Inhalt handeln soll, beruhte lediglich auf den Vermutungen der Ermittler. Das Verfahren wurde antragsgemäß von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
10.06.2025 – Anklage verhindert beim Vorwurf des Versuchs der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
10.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
DELIKT: Versuch der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Dem Mandanten wurde der Versuch der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Er soll einem vermeintlich 13-jährigen Mädchen (sog. Scheinkindkonstellation) bei Telegram geschrieben haben und ein Treffen mit dem Nutzerkonto vereinbart haben. Der wahre Inhaber des Nutzerkontos habe meinen Mandanten am vereinbarten Treffpunkt erkannt und die Polizei informiert. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es bereits an der hinreichend wahrscheinlichen Täterschaft des Mandanten gefehlt hat, jedenfalls aber an einem konkretisierbaren Tatgeschehen und das Verfahren somit insgesamt einzustellen war.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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