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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

09.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

09.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern 
Ergebnis: Einstellung

Unserer Mandantin wurde vorgeworfenim Rahmen ihrer Tätigkeit als Erzieherin ein Kindergartenkind auf der dortigen Personaltoilette mittels Doktorspiele sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen nicht bestehtEine unmittelbare Zeugenaussage des Kindes existierte nicht und wurde seitens der Erziehungsberechtigten verweigertEin individueller Tatzeitpunkt konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Die Vorwürfe erwiesen sich als haltlose SpekualtionDas Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

07.05.2026 Verfahrenseinstellung beim Vorwurf der sexuellen Belästigung

07.05.2026

WO? Amtsgericht Steinfurt
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: sexuelle Belästigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Ein ernster Vorwurf bei dem durchaus auch Freiheitsstrafen, mindestens aber empfindliche Geldstrafen, drohen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte in diesem Fall jedoch die Staatsanwaltschaft und das Gericht von einer Verfahrenseinstellung überzeugen. Der Mandant verlies den Gerichtssaal erleichtert und ohne Vorstrafe.

05.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Übergriffs

05.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Schwerin
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Übergriffs u.a.   
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff gegenüber einer Schülerin vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Schwerin konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass der Tatverdacht eine reine Mutmaßung aus dem Schüler- und Kollegenkreis war, die sich verselbstständigt hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Der Beamtenstatus unseres Mandanten konnte gesichert werden.  

03.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte u.a.

03.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung von jugendpornographischen Inhalten u.a.   
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Dienst „Snapchat“ eine Datei mit jugendpornographischem Inhalt versandt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass eine Täterschaft hinsichtlich des behaupteten Versendens nicht nachgewiesen werden kann und zudem bereits keine tatbestandsmäßige Handlung vorlag. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

01.05.2026 Einstellung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung

01.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexuelle Belästigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten – einem Polizisten – wurde sexuelle Belästigung einer Kollegin vorgeworfen. Er soll diese am Kopf gekrault und berührt, sowie ihre Stirn geküsst haben. Rechtsanwalt Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass sämtliche Berührungen ihren Ursprung in einem kollegialen und freundschaftlichen Näheverhältnis – welches die Anzeigenerstatterin ausweislich diverser Chatverläufe selbst erheblich gefördert hat – hatten. Eine sexuelle Konnotation lag mithin fern. Überdies entsprachen die behaupteten Emotionen der Anzeigenerstatterin während der Berührungen nicht den Anforderungen an eine „Belästigung“. Die verbalen Äußerungen genügten hingegen – mangels Herabwürdigung der Anzeigenerstatterin – nicht den Anforderungen an eine (sexuelle) Beleidigung.  Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

28.04.2026 Teilfreispruch beim Vorwurf Verbreitung pornografischer Inhalte Amtsgericht Meschede

28.04.2026

WO? Amtsgericht Meschede
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
Ergebnis: Teilfreispruch

Der Mandant wegen wegen mehrfacher Verbreitung pornografischer Inhalte vor dem Amtsgericht Meschede angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es aufgrund intensiver Zeugenbefragung einen Teilfreispruch für den Mandanten zu erzielen. Wegen des noch übrig gebliebenen Delikts wurde eine moderate Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verhangen. So konnte ein Eintrag im Führungszeugnis verhindert werden.

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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