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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

23.07.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung

23.07.2025

WO? Schöffengericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mandaten wegen Vergewaltigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte in dieser Aussage gegen Aussage Konstellation das Schöffengericht in Köln davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag des Strafverteidigers gefolgt: Freispruch. Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht.

22.07.2025 – Einstellung bei Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild

22.07.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild erworben zu haben. Das Paket wurde am Flughafen von den zuständigen Zollbehörden untersucht und eine Sexpuppe sichergestellt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Täterschaft unseres Mandanten nicht bereits anhand der Adresse auf der Paketsendung begründet werden kann. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

22.07.2025 – Ermahnung beim Vorwurf der Drittbesitzverschaffung sowie des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

22.07.2025

WO? Amtsgericht Oldenburg in Holstein
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Drittbesitzverschaffung und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Ermahnung nach dem Jugendgerichtsgesetz

Unserem jugendlichen Mandanten wurde die wiederholte Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte sowie der Besitz solcher inkriminierten Dateien vorgeworfen. In der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter gelang es Strafverteidiger Bartsch die besondere Lebenssituation des Mandanten und damit auch zahlreiche Strafmilderungsgründe herauszuarbeiten. Nach der ausführlichen Darstellung der Besonderheiten, welche das Leben unseres Mandanten kennzeichnen, blieb es bei einer gerichtlichen Ermahnung. Weitere Konsequenzen konnten abgewendet werden.

22.07.2025 – Freispruch beim Vorwurf Kinderpornografie

22.07.2025

WO? Schöffengericht Rheine
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Kinderpornografie
ERGEBNIS: Freispruch

Der Mandant wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie vor dem Schöffengericht Rheine angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte auf Basis einer technischen Argumentation das Gericht davon überzeugen, dass der Mandant die inkriminierten Dateien nicht willentlich auf seinem Smartphone gespeichert hatte. Damit konnte der erforderliche Besitzwille nicht nachgewiesen werden und das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung: Freispruch!

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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