SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
11.11.2025 Verfahrenseinstellung beim Vorwurf der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
11.11.2025
WO? Amtsgericht Cloppenburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Besonders brisant war, dass der Mandant bereits einschlägig vorbestraft war. Die Freiheit des Mandanten stand auf Messers Schneide. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte nicht nur den drohenden Bewährungswiderruf abwenden, sondern das aktuelle Verfahren sogar zur Einstellung bringen. Eine Verurteilung mit all ihren Folgen blieb unserem Mandanten erspart.
09.11.2025 Einstellung beim Vorwurf einer sexuellen Belästigung
09.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll während seiner Schicht als Pfleger in einem Krankenhaus eine Patientin unsittlich berührt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Missverständnis vorliegen musste. Die Anzeigenerstatterin hatte nach eigenen Angaben lediglich den Eindruck, sie sei unsittlich berührt worden. Eine Zeugin sprach lediglich von einem aufmunternden Streicheln über den Arm. Jedenfalls aber war unserem Mandanten kein Belästigungsvorsatz zu unterstellen. Alles sprach dafür, dass er die somnolente Anzeigenerstatterin lediglich zu einem Gespräch animieren wollte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
07.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinder- und jugenpornografischer Inhalte
07.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Video- und Bilddateien bei Dropbox hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht wegen des Besitzes kinderpornographischer Inhalte anzunehmen war. Im Hinblick auf die wenigen vorgefundenen jugendpornographischen Inhalte folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren nach Zahlung einer geringfügigen Geldauflage endgültig ein. Dem Mandanten ist so eine öffentliche Hauptverhandlung erspart geblieben.
05.11.2025 Einstellung mangels Tatverdacht bei Vergewaltigungsvorwurf gegen Soldaten
05.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gegen den Willen der Anzeigenerstatterin mit seinem Glied in sie eingedrungen zu sein. Die beiden hatten sich bei der Anzeigenerstatterin zu Hause getroffen, wobei es zum Austausch gegenseitiger Intimitäten kam. Damit sei sie auch einverstanden gewesen, aber einen vaginalen Geschlechtsverkehr habe sie nicht gewollt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen sowie rechtlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische sowie rechtliche Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. Auch kann er weiter Soldat bleiben.
04.11.2025 Verwarnung bei Vorwurf schwerer sexueller Missbrauch
04.11.2025
WO? Amtsgericht (Jugendschöffengericht) in Norddeutschland
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Missbrauch
ERGEBNIS: Einstellung
Dem heranwachsenden Mandanten wurde sexueller Missbrauch vorgeworfen. Im Konkreten ging es unter anderem auch um mehrere Fälle des schweren Missbrauchs. In der Hauptverhandlung kamen die Verfahrensbeteiligten überein, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Die Verteidigung hat die persönliche Entwicklungssituation des Mandanten sowie die tatbezogenen Umstände in einem Rechtsgespräch dargelegt. Das Gericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Moro, dass weder schädliche Neigungen noch eine besondere Schwere der Tat vorliegen. Auf dieser Grundlage hielt das Gericht eine Jugendstrafe nicht für veranlasst. Ebenso wurden Weisungen oder Auflagen oder andere Zuchtmittel als weder relevant noch erforderlich angesehen. Der Mandant wurde daher nach dem Jugendgerichtsgesetz lediglich verwarnt.
04.11.2025 Bewährung beim Vorwurf der Vergewaltigung
04.11.2025
WO? Landgericht Köln
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Bei diesen Vorwürfen drohen für gewöhnlich hohe Haftstrafen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte jedoch zahlreiche Strafmilderungsgründe herausarbeiten und letztlich das Gericht überzeugen. Es blieb bei einer Bewährungsstrafe. Der erleichterte Mandant verlies den Gerichtssaal in Freiheit.
04.11.2025 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe m.B. wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften und Besitz einer Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild
04.11.2025
WO? Amtsgericht Ludwigsburg
WER? Strafverteidigerin Gieren
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Schriften, Besitz einer Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Schriften und eine Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild besessen zu haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Rechtsanwältin Jana Gieren konnte für den Mandanten eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, erreichen. Dies trotz vier zum Teil einschlägigen Voreintragungen.
03.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen
03.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Er habe sich per Chat zu einem Treffen mit einer Minderjährigen verabredet, bei dem es zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt gekommen sei. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und die durchgeführte Wahllichtbildvorlage wegen zahlreicher Fehler bei der Durchführung keine Aussagekraft hat. Darüber hinaus wurden erhebliche Zweifel hinsichtlich der Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale aufgezeigt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
28.10.2025 Einstellung nach Anklage wegen Besitz kinderpornografischer Schriften
28.10.2025
WO? Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
WER? Strafverteidiger
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Defensio Strafverteidiger konnten in der Hauptverhandlung am Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen erreichen. Im Fall einer Verurteilung war mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu rechnen gewesen. Beides wäre im Führungszeugnis eingetragen worden und hätte auf Jahre für erhebliche Probleme bei der Berufswahl gesorgt. Durch das Schaffen zahlreicher Strafmilderungsgründe in der Zeit bis zur Hauptverhandlung konnten Gericht und Staatsanwaltschaft überzeugt werden, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Ergebnis: Keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.
27.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
27.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte bei YouTube hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Mosbach konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Es fehlte schon an einer nachweisbaren Täterschaft unseres Mandanten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






