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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

16.12.2025 Einstellung bei Vorwurf sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung

16.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe eine Frau gegen ihren Willen umarmt, auf den Hals geküsst und an der Brust berührt. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Auf tatsächlicher Ebene mangelt es bereits an einer belastbaren Aussagesubstanz und selbst bei Wahrunterstellung fehlt es aus rechtlichen Gründen an einem hinreichenden Tatverdacht. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.   

12.12.2025 Einstellung bei Tatverdacht des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und der versuchten Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

12.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und der versuchten Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandantewurden der versuchte sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und die versuchte Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Er soll mit dem Fake-Profil eines zwölfjährigen Mädchens gechattet haben, hinter dem sich in Wirklichkeit der erwachsene Anzeigeerstatter verbarg. Dabei soll er infolge seines diesbezüglichen Irrtums sexuelle Annäherungsversuche unternommen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lübeck konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Die Täterschaft unseres Mandanten war schon nicht hinreichend wahrscheinlich. Zudem schied ein Tatentschluss aus rechtlichen Gründen aus: Aus dem Inhalt der Chatnachrichten ergaben sich weder Anhaltspunkte für den Versuch, das „Kind“ zu sexuellen Handlungen zu motivieren, noch für den Versuch einer Einwirkung mit einem pornografischen Inhalt. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Wertung und stellte das Strafverfahren antragsgemäß ein.  

08.12.2025 Einstellung bei Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt

08.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
ERGEBNIS: Einstellung

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt ermittelt. Anlass der Ermittlungen war die Anzeige eines MädchensDieses behauptete, unser Mandant habe sie dazu genötigt, über ein soziales Netzwerk Nacktaufnahmen an ihn zu schickenIn einer ausführlichen Schutzschrift legte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren.Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.     

04.12.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung

04.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung u.a. 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde unter anderem eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll unter erheblichem Alkoholeinfluss die Hüfte und das Gesäß der Zeugin berührt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht, da unser Mandant schon nach Aussage der Zeuginnen aufgrund seiner Alkoholisierung von ihnen gestützt wurde und sich daher an ihnen festhielt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

01.12.2025 Einstellung beim Verdacht sexueller Übergriff

01.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll im Rahmen einer Weihnachtsfeier der BDSM-Szene einer Gästin unvermittelt ihre Unterhose ausgezogen haben, nachdem es im Vorfeld bereits zu Annäherungsversuchen von seiner Seite gekommen sei. Rechtsanwalt Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass mangels eines erkennbar entgegenstehenden Willens kein sexueller Übergriff vorlag und die Anzeige im Übrigen einer Meinungsmache in der Szene gegenüber unserem Mandanten entsprang. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

30.11.2025 Einstellung bei ersuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind

28.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Oldenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
ERGEBNIS: Teilfreispruch

Dem Mandanten wurde versuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind vorgeworfen. Er soll einer Person über eine Chatplattform pornographische Bilder geschickt haben. Das Besondere an diesem Fall: der Chatpartner gab sich als Kind aus, war in Wirklichkeit jedoch ein erwachsener Mann. Durch Verhandlungsgeschick und eine sorgfältige Verteidigung konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dem Mandanten blieb damit eine belastende Hauptverhandlung erspart. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

28.11.2025 Teilfreispruch und Erhalt der Freiheit beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs in Tatmehrheit mit versuchter Vergewaltigung

28.11.2025

WO? Landgericht Bochum
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff und versuchte Vergewaltigung
ERGEBNIS: Teilfreispruch

Unserem Mandanten wurden von der Staatsanwaltschaft ein sexueller Übergriff sowie eine versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Anlässlich einer Feierlichkeit soll er während der anschließenden Übernachtung zweimal gegenüber derselben Person übergriffig geworden sein. Im Rahmen einer umfangreichen Beweisaufnahme konnte mittels geschickter Nachfragen herausgearbeitet werden, dass sich einer der Tatvorwürfe nicht feststellen ließ. Im Übrigen konnte Strafverteidiger Bartsch zahlreiche strafmildernde Umstände hervorheben, um die besondere Situation in den Vordergrund zu stellen. Schlussendlich wurde unser Mandant hinsichtlich eines Vorwurfs freigesprochen, im Übrigen gelang es seine Freiheit zu bewahren.

25.11.2025 6 Monate Freiheitsstrafe m.B. beim Tatvorwurf Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften

25.11.2025

WO? Amtsgericht Ludwigsburg
WER? Strafverteidigerin Gieren
DELIKT: Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften
ERGEBNIS: Bewährung

Der Mandant wurde durch das AG Ludwigsburg wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten m.B. verurteilt. Zusätzlich wurde eine Geldauflage von 3.000 Euro verhängt. Die Bewährungszeit beträgt 2 Jahre und er wird der Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Die vom Gericht verhängte Strafe blieb hinsichtlich der Geldauflage deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

24.11.2025 Verwarnung mit Strafvorbehalt beim Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

24.11.2025

WO? Amtsgericht Norderstedt
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalt
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte eine Freiheitsstrafe jedoch verhindern. Das Gericht ließ sich von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt überzeugen. Das heißt nicht nur, dass die Freiheit erhalten bleibt, sondern auch, dass das Führungszeugnis sauber bleibt. Der erleichterte Mandant kann nun seiner beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen.

22.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

22.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Arnsberg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft Arnsberg davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte und aufzeigen, dass erhebliche Zweifel hinsichtlich der Glaubhaftigkeit der Aussage bestanden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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